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RECHT UND STEUERN

Rechtliche Rahmenbedingungen / Aktuelle Meldungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für das öffentliche Auftragswesen sind national in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), den Verdingungsverordnungen sowie in Ländervergabegesetzen oder Länderhaushaltsordnungen etc. zu finden.

Die meisten sind hier einzusehen. Im GWB sind auch die Rechtsgrundlagen für ein Nachprüfverfahren vor einer Vergabekammer festgelegt. Das Rechtsmittel des Nachprüfverfahrens steht den im Vergabeverfahren beteiligten Bewerbern und Bietern sowie allen zu Unrecht vom Vergabeverfahren ausgeschlossenen Interessenten bei Auftragswerten oberhalb der europäischen Schwellenwerte für Bauleistungen 4.845.000 Euro, Lieferungen und Leistungen/Dienstleistungen 193.000 Euro* (seit 1.1.2010) offen. Bis zum 31.12.2009 lagen die Schwellenwerte für Bauleistungen bei 5.150.000 Euro und für Lieferungen und Leistungen/Dienstleistungen bei 206.000 Euro. Zuständig ist die für den Sitz des Auftraggebers oder auf Grund seiner Zugehörigkeit jeweils zuständige Vergabekammer beim jeweiligen Regierungspräsidenten bzw. beim Bundeskartellamt.

Bei Aufträgen unterhalb der oben genannten europäischen Schwellenwerte besteht allerdings nur die Möglichkeit einer Beschwerde bei der jeweiligen Rechtsaufsicht der Vergabestelle. Auch hier ergibt sich die Zuständigkeit über den Sitz oder die Zugehörigkeit.

*(für Sektorenauftraggeber gelten andere Werte)

DOKUMENT-NR. 9160

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