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RECHT UND STEUERN

Öffentliche Aufträge über das Internet

Öffentliche Aufträge über das Internet gewinnen

Die Nutzung internetgestützter Ausschreibungsplattformen sowohl durch die nachfragenden Auftraggeber als auch die potenziellen Auftragnehmer nimmt in Deutschland immer mehr zu. Neben der Landesverwaltung NRW und ihren nachgeordneten Dienststellen setzt z. B. auch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren auf die elektronischen Medien. Dabei geht es nicht mehr nur noch um das Suchen und Finden von Ausschreibungen sowie das Herunterladen von Ausschreibungsunterlagen sondern es wird inzwischen auch der umgekehrte Weg (elektronische Angebotsabgabe) beschritten. So ist auf Grundlage eines zwischen den zuständigen Bundesbehörden und der Wirtschaft ausgehandelten Stufenplans der erste Schritt der ausschließlichen elektronischen Angebotsabgabe für IT-Aufträge (schriftl. Angebote werden nicht mehr angenommen) über die Vergabeplattform des Bundes erfolgreich abgeschlossen. Seit dem 1.7.2009 gilt diese Umstellung nun auch für Kraftfahrzeugbeschaffungen. Für alle restlichen Branchen gilt der 1.1.2010 als Startdatum. Ab dann können Angebote zu Ausschreibungen des Bundes ausschließlich nur noch elektronisch abgegeben werden.

Mit weiteren Umstellungen hin zur elektronischen Abwicklung bei den verschiedenen öffentlichen Auftraggebern bis hinunter in die einzelnen Kommunen ist kurz bis mittelfristig zu rechnen. Auch hier wird die elektronische Angebotsabgabe und später auch der elektronische Vertragsschluss Einzug halten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die bisher eher selten mit elektronischen Auftragssystemen gearbeitet haben, sollten sich bereits jetzt auf diese neue Abwicklungsform einstellen und die großen Chancen der eVergabe nutzen.

DOKUMENT-NR. 9702

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