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RECHT UND STEUERN

Allgemeines zum Öffentlichen Auftragswesen

Allgemeines zum Öffentlichen Auftragswesen

Innerhalb der EU werden öffentliche Aufträge im Wert von rd. 1,6 Billionen Euro * vergeben. Ein Großteil des Volumens wird von den Kommunen beauftragt. Dabei handelt es sich um entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern einerseits und Unternehmen andererseits, die zumeist Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Nachgefragt werden Bauleistungen, ganz alltägliche Verbrauchsgüter, aber auch komplizierte technische Großgeräte oder Dienstleistungen, wie Reinigungs-, Wartungs- und Reparatur- sowie Instandsetzungsarbeiten und Planungsarbeiten.

Öffentliche Auftraggeber sind nicht nur Behörden und Gebietskörperschaften, sondern auch öffentliche Betriebe und öffentlich beherrschte Gesellschaften, Verbände, natürliche und juristische Personen mit besonderen Aufgabenfeldern, wie zum Beispiel im Bereich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Festlegungen z. B. hinsichtlich der Verfahren, der Ausschreibungsarten, -wege etc. werden unter anderem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), den Ländervergabegesetzen oder Länderhaushaltsordnungen und in den Verdingungsordnungen geregelt. Es gibt Verdingungsordnungen für Lieferungen und Leistungen (VOL), für Bauleistungen (VOB) und für freiberufliche Leistungen (VOF).
* Quelle: www.vergabe.nrw.de

DOKUMENT-NR. 9157

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