Die SIHK erläutert kammerzugehörigen Unternehmen einzelne Verfahrensabläufe im Baurecht und berät bei Problemen mit Behörden im Genehmigungsverfahren.
Individuelle rechtliche Beratungen sind allerdings von Gesetz wegen nicht gestattet. Vielmehr handelt es sich um eine erste Beurteilung des Sachverhaltes aus Sicht der SIHK und um die Vermittlung von Kontakten zu Behörden. Den Kammerzugehörigen soll ein erster Weg zur Problemlösung aufgezeigt werden.
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