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Iran VO 961/2010 vom 25.10.2010
(PDF, 1,338 KB) (Dokument-Nr.: 75843)
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Merkblatt des BAFA, Stand: 27.10.2010
Merkblatt zu den Einfuhrbestimmungen im Iran, Stand 19.11.2009
Iran - Einschränkung bei Lieferung von Ersatzteilen
Neue Iran-Verordnung veröffentlicht.
Unter diesem Link kommentiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die neue Verordnung 961/2010 vom 25.10.2010 mit seinen Auswirkungen für die Unternehmen. Die Verordnung selbst ist im Download hinterlegt.
Das BMF weist in den E-VSF-N darauf hin, dass ab dem 01.12.2010 keine mündlichen und konkludenten Ausfuhranmeldungen für gewerbliche Ausfuhrsendungen in den Iran mehr zulässig sind. Bereits jetzt können Zollstellen im Einzelfall förmliche (elektronische) Ausfuhranmeldungen verlangen. (Umsetzung der VO 961/2010)
Umsetzung der Vorabanmeldepflicht aus der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (Restriktive Maßnahmen gegen Iran)
für alle Waren, die aus Iran in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach Iran verbracht werden
Information des Bundesministeriums der Finanzen
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© Südwestfälische IHK zu Hagen
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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