Der DIHK hat eine Umfrage vorgelegt, der mehr als 8.000 Unternehmensantworten aus der Industrie zum Thema Auslandsinvestitionen zugrunde liegen. Die Version steht als Download für interessierte Unternehmen zur Verfügung.
Warum im Ausland investieren?
Ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland sowie ausländischer Unternehmen in Deutschland kann aus den unterschiedlichsten Motiven erforderlich sein. Historisch gesehen erfolgten sie in erster Linie, um die Zulieferung von Rohstoffen für die jeweils eigene Fertigungsindustrie sicherzustellen. Unter dem Gesichtspunkt der Exportförderung wurde dann nach dem 2. Weltkrieg der Aufbau der Exportmärkte gesehen, der vielfach in der Form der Gründung einer Auslandsniederlassung erfolgte. Mit zunehmender internationaler Arbeitsteilung – Stichwort Globalisierung – sind in vielen Ländern die eher restriktiven Bedingungen für die Investitionen ausländischer Unternehmen der Einsicht gewichen, dass der wirtschaftliche Aufbau im eigenen Land infolge unzureichender, eigener Kapitalbildung nur sehr langsam realisierbar ist. In der Heranziehung von ausländischem Kapital stehen daher die Länder heute vielfach im Wettbewerb miteinander, wobei die jeweils nationalen Regelungen über die Investitionen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sind. Unter Investition kann dabei eine Auslandsniederlassung ebenso verstanden werden wie eine kapitalmässige Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, Sacheinlagen, die Vergabe von Rechten oder technischen Erfahrungen etc.
Eine Fülle von Regelungen gehen mit einer Investition im Ausland einher. Neben den Bestimmungen im Zielland (z.B. rechtliche-, steuerrechtliche Vorgaben, Aufenthaltsrecht) existieren bestimmte Meldepflichten hier in der Bundesrepublik Deutschland. Fragen zur Finanzierung oder zur Sicherheit einer Auslandsinvestition (z.B. nach bestehenden Doppelbesteuerungs- oder Investitionsschutzabkommen) ergeben sind dabei ebenso wie die Suche nach möglicher Förderung durch hiesige oder auch ausländische Institutionen.
Einige weiterführende Informationen hierzu finden Sie bei NRW-International (s. externe Links).
Die Bundesregierung unterstützt Direktinvestitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern, indem sie politische Risiken absichert und dadurch Unternehmern beim Gang ins Ausland langfristig flankierenden Schutz zur Verfügung stellt. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) und Euler Hermes Kreditversicherungs-AG bearbeiten als vom Bund beauftragte Mandatare im Rahmen eines Konsortiums diese Investitionsgarantien, federführend ist PwC AG.
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