International

Zoll und Steuern

Ab dem 1. April 2024 besteht für Wirtschaftsbeteiligte eine verpflichtende Nutzung der Internetanmeldung für Post und Kuriersendungen (IPK) in ATLAS IMPOST. Damit ist für alle gewerbliche Anmelder aufgrund von EU-Vorgaben eine mündliche Zollanmeldung nicht mehr möglich. Mit der internetbasierten Anmeldung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert von max. 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus einem Drittstaat mit einem Sachwert von max. 45 Euro angemeldet werden.

Weitere Informationen:
- Internetbestellungen von Privatpersonen
- Fragen und Antworten zu Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
sowie im verlinkten Text unten

08.03.2024



Am 1. Juli 2021 trat die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes („e-commerce VAT package“) EU-weit in Kraft. Abgesehen von neuen Regeln für innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie für die Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen regelt das MwSt-Digitalpaket insbesondere die steuerliche Erfassung und zolltechnische Abwicklung bei der Einfuhr von Waren mit geringem Wert (bis 150 Euro) aus Drittländern neu.

Zoll:

Die Abgabe elektronischer Einfuhrzollanmeldungen wurde für alle Waren Pflicht. Um das signifikante Mehraufkommen an Zollanmeldungen bearbeiten zu können, ist für Post- und Kuriersendungen ATLAS-IMPOST eingeführt worden, welches ausschließlich für Sendungen bis 150 Euro nutzbar ist. Für die elektronische Zollanmeldung von Kleinsendungen ist zudem die Möglichkeit von Sammelmeldungen („Special Arrangement“ als optionale Sonderregelung) vorgesehen.
Die Einfuhrumsatzsteuer für die Einfuhren eines Monats wird dabei durch die Beförderer (Post- bzw. Expresskurierdienstleister) von den Sendungsempfängern vereinnahmt und im Folgemonat gesammelt an die Zollverwaltung entrichtet.

Seit dem 19.09.2023 steht nun mit der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) eine weitere Möglichkeit der Zollanmeldung zur Verfügung. Post- und Kuriersendungen können bis zu einem Sachwert von 150 Euro angemeldet werden, private Geschenksendungen aus Drittstaaten bis zu einem Sachwert von 45 Euro. Die IPK ist gedacht für private Sendungsempfänger und Unternehmen, die nicht ATLAS-Teilnehmer sind. Über das Zoll-Portal wird die IPK angeboten; erforderlich ist die dortige Registrierung bzw. Anmeldung mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis.

Steuern:

Die 22-Euro Freigrenze ist entfallen. Damit unterliegen alle Einfuhrsendungen ab dem ersten Eurocent der Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollanmeldung. Als Alternative wurde ein EU-weiter Import One Stop Shop (IOSS) eingerichtet. Auf diesem Portal können sich insbesondere drittländische Verkäufer oder in deren Auftrag handelnde, in der EU ansässige Vertreter steuerlich registrieren. Die Umsatzsteuer wird  zum Zeitpunkt des Verkaufs direkt an den EU-Käufer berechnet und der zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erklärt. In diesem Fall fällt bei der anschließenden Einfuhrverzollung keine Einfuhrumsatzsteuer an.
Unabhängig von der Ansässigkeit können auch Plattformbetreiber und inländische Unternehmen, die unmittelbar Waren aus dem Drittland in die EU einführen und hier verkaufen, den IOSS nutzen. In Deutschland erfolgt die IOSS-Registrierung auf elektronischem Weg über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie auf der Website des BZSt.

Weitere Informationen auf der Webseite der Zollverwaltung.

23.11.2023