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INTERNATIONAL

Auslandszahlungsverkehr

Der Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland ist für Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Stellen und Privatpersonen grundsätzlich frei von behördlichen Beschränkungen. Ausnahmen bestehen aufgrund von Finanzsanktionen gegenüber bestimmten Personenkreisen und Organisationen in der früheren BR Jugoslawien, in Simbabwe, Myanmar (ehem. Birma) und im Irak sowie gegebenüber terroristischen Organisationen wie Taliban und Al-Quaida. Der einzige Preis, der für diese Freizügigkeit zu entrichten ist, sind statistsche Meldungen, da die für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen umfassende und zuverlässige Informationen über den Außenwirtschaftsverkehr benötigen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (externer Link).


Europäische Union
Anmeldepflicht für Barmittel bei der Ein- und Ausreise

Seit dem 15. Juni 2007 gilt in allen Mitgliedsstaaten die Verordnung (EG) NR. 1889/2005. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise in- und Ausreise aus der Europäischen Union meldepflichtig (s. nebenstehendes Merkblatt).


Die Anmeldeformulare für Bargeld finden Sie im Formularcenter der Zollverwaltung: Anmeldung von Barmitteln


Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission (siehe externer Link) sind die Vordrucke zur Anmeldung in allen Sprachen der Gemeinschaft veröffentlicht. Außerdem sind die Mitgliedsstaaten aufgeführt, die die Verwendung des Vordrucks in der Landessprache fordern.

DOKUMENT-NR. 8637

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