International

Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Bearbeitungszeiten von Außenwirtschaftsdokumenten (Ursprungszeugnisse / Bescheinigungen)

In der SIHK-Hauptgeschäftsstelle in Hagen sowie in den Geschäftsstellen Iserlohn und Lüdenscheid gelten nachstehende Bearbeitungszeiten.
Papiermäßige Anträge zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen und zu bescheinigende Unterlagen können nur noch bis 10:00 Uhr eingereicht werden. Das ausgestellte Ursprungszeugnis bzw. die Beglaubigung liegt dann am darauffolgenden Arbeitstag (in den Geschäftsstellen bis 12 Uhr, gilt auch für den Formularverkauf) zur Abholung bereit; alternativ ist die Zusendung per frankiertem und adressierten Rückumschlag möglich.
Per Post eingereichte Vorgänge werden wie bisher nach Eingang bearbeitet und in der Regel am selben Tag per frankiertem Rückumschlag (oder per Sammelrechnung) zurückgesandt.
Abweichungen von dieser Regelung sind in dringenden Fällen nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Das gilt in Hagen auch für die Ausstellung von Carnet A.T.A.
Nutzen Sie das Elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ)! Das eUZ ist ein benutzerfreundliches digitalisiertes Verfahren, das eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet und einen Ausdruck im eigenen Unternehmen ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie hier oder auch unter www.sihk.de/eUZ.

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Formular-Bestellungen richten Sie bitte direkt an empfang@hagen.ihk.de.

Das Team International steht Ihnen in der Hauptgeschäftsstelle in Hagen zu folgenden Zeiten telefonisch – und in der Regel auch persönlich - für Fragen zur Außenwirtschaft zur Verfügung:
Mo – Do   7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr               7:30 Uhr bis 14:30 Uhr       

Bei der Einfuhr von Waren verlangen die Behörden vieler Staaten neben Ursprungszeugnissen auch amtliche Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, die durch eine Industrie- und Handelskammer bescheinigt wurden. Oftmals auch ist zusätzlich nach der IHK-Bescheinigung eine konsularische Legalisierung vorgeschrieben. Ebenso kann lediglich der Kundenwunsch, zum Beispiel im Rahmen eines Akkreditiv-Geschäftes, der Grund für bestimmte Bescheinigungen sein.

Geforderte Dokumente können - neben den Ursprungszeugnissen - sein: Handelsrechungen, Proforma-Rechnungen, Preislisten, Angebote, Vollmachten, Vertretungsbestätigungen, Vollmachten für Carnets A.T.A., Bestätigungen, dass der Verkauf bestimmter Waren in der Bundesrepublik Deutschland gestattet ist (Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen) usw.

Grundsätzliches zu IHK-Bescheinigungen:

  • Die gesetzlichen Vorschriften Deutschlands bzw. der Europäischen Union sind einzuhalten. Die Wünsche des Empfangslandes oder des Kunden können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit diesen Vorschriften übereinstimmen.
  • Erklärungen auf Firmenbogen müssen original unterschrieben sein.
  • Die Angaben in den Dokumenten müssen nachgewiesen werden.
  • Vordatierungen und/oder Rückdatierungen sind unzulässig.
  • Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK.
Nicht alle Dokumente, für die eine IHK-Bescheinigung gefordert wird, dürfen von der Industrie- und Handelskammer „abgestempelt” werden. Ursache hierfür können sein:
  • Eine andere Institution ist örtlich und/oder rechtlich (sachlich) zuständig [§ 1 Abs. 3 IHK-Gesetz], hierzu zählen Gesundheitszeugnisse, Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen, Stellungnahmen, Gutachten, Prüfzertifikate oder amtliche Erklärungen anderer Behörden
  • Beglaubigung eidesstattlicher Versicherungen - diese fallen in die Zuständigkeit der Notare und Gerichte.
  • Die Angaben in den Dokumente nicht erlaubt sind, zum Beispiel Boykott-Erklärungen gegen ein bestimmtes Land.
  • Die Richtigkeit der Angaben nicht nachgewiesen werden kann.
Bitte beachten Sie auch die für Nordrhein-Westfalen geltenden vorrangigen Zuständigkeitsregelungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 228 KB)  sowie unser Statut und die Richtlinien (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1844 KB) für die UZ-Ausstellung und Bescheinigungen.

Endbeglaubigung von Handelsdokumenten:
Übertragung der Zuständigkeit vom Bundesverwaltungsamt (BVA) auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden wie z. B. Ursprungszeugnisse oder anderer Handelsdokumente durch ausländische Konsulate kann unter Umständen zurvor eine sogenannte “Endbeglaubigung” erforderlich sein.

Mit dem 01.01.2023 ist die Zuständigkeit für solche Endbeglaubigungen (und Apostillen) vom Bundesverwaltungsamt in Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel übertragen worden.

Die Endbeglaubigung von Handelsdokumenten bzw. die Apostillierung von Bundesurkunden ist weiterhin zu beantragen. Das Antragsformular entspricht, bis auf die geänderte Anschrift, dem bekannten Vordruck des BVA.

Von IHKs elektronisch bescheinigte und anschließend im Unternehmen ausgedruckte Dokumente endbeglaubigt das BfAA genau wie das BVA weiterhin nicht.

Aufgrund langer Bearbeitungszeiten (derzeit min. sechs Wochen) wird empfohlen, genau zu prüfen, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten überhaupt erforderlich ist.

Erläuternde FAQ’s zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie hier.

13.01.2023


Ägypten: Advanced Cargo Information – Eintragung im Ursprungszeugnis (sowie auf Handelsrechnungen)

Das von Ägypten zum 01.07.2021 eingeführte neue System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens “Advanced Cargo Information (ACI)” schreibt vor, folgende Daten in den vom Exporteur bereitgestellen Verschiffungs-/Frachtdokumenten, und damit auch im Ursprungszeugnis (Feld 5 oder auch Feld 6), mit aufzunehmen:

- Advanced Cargo Identification Number (ACID) der jeweiligen Sendung
- Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs
- Steuernummer des Importeurs
Die Datenanforderungen in Handelsrechnungen sind laut AHK Kairo folgende:

- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code: DE

[Auf alle andere Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse) soll NUR die ACID-Nummer geschrieben werden.]

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AHK Kairo. Dort steht zudem Frau Karin Elshafei für weitere Fragen zur Verfügung. Kontakt: Karin Elshafei AHK Operational Head German-Arab Chamber of Industry and Commerce Tel.: +202 3333 8452 Fax: +202 3336 8497 Email: karinelshafei@ahk-mena.com Internet: www.ahkmena.com

Detaillierte Informationen zur ACI

06.10.2021
12.01.2023

Um sich gegenüber der SIHK als unterschriftsberechtigt für die Ausstellung von außenwirtschaftsrechtlichen Unterlagen zu legitimieren, verwenden Sie bitte den aktuellen Unterschriftsbogen im Download-Bereich, welcher an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst wurde. Hier sind auch in einem Dokument  die "Informationspflichten für Unterschriftenlisten" hinterlegt.