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INTERNATIONAL

Luftfrachtsicherheit

+++Achtung - Die Präsentation der Informationsveranstaltung am 18.04.2012 finden Sie im Downloadbereich +++

Die Sicherheit von Luftfrachtsendungen in der Zivilluftfahrt ist in verschiedenen EU-Verordnungen geregelt. Inhaltlich geht es dabei darum, wie Luftfrachtsendungen gegen unbefugte Zugriffe durch Dritte geschützt werden können. Dabei wird genau definiert, wann eine Sendung als Luftfracht zählt und wie diese dann zu behandeln, im besonderen zu kontrollieren ist. Festgelegt ist auch der Personenkreis, der Zugriff auf Luftfrachtsendungen hat.

Im Hinblick auf festgelegte Termine in den Verordnungen müssen Unternehmen, die bisher oder zukünftig Luftfrachtsendungen verschicken, eine grundsätzliche Entscheidung treffen. Diese wird maßgeblich dadurch bestimmt, wieviele Sendungen im Jahr tatsächlich anfallen. Sind es nur wenige Sendungen, wird es zumeist darauf hinauslaufen, dass diese z.B. einem Spediteur zur erforderlichen Kontrolle übergeben werden. Dieser macht die Sendung dann durch vorgegebene Prüfungen "sicher", was natürlich bezahlt sein will.

Bei einem hohen Luftfrachtaufkommen liegt die Überlegung nahe, den Status eines "Bekannten Versenders" zu erlangen. Nach Erhalt der hierfür erforderlichen behördlichen Zulassung kann dieser derartige Sendungen dann selbst "sicher machen". Nähere Informationen zum Bekannten Versender sowie Reglementierten Beauftragten sind im Download hinterlegt.

DOKUMENT-NR. 116571

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