. .
Illustration

EXPORT VON WAREN

Export von Waren in Drittländer

Der Export von Waren aus der Bundesrepublik Deutschland in alle Länder der Welt ist grundsätzlich liberalisiert, d.h. frei von Restriktionen. Sowohl die Ausnahmen von diesem Grundsatz als auch die formellen Anforderungen an die Ausfuhr "freier" Güter ist gesetzlich geregelt. Dabei sind Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung genauso zu beachten wie die Bestimmungen des Zollkodexes auf europäischer Ebene. In unserem Exportmerkblatt sind grundsätzliche Bestimmungen hinterlegt, die einen ersten Einblick in die doch recht umfangreiche Materie geben.

Neben den "freien" Gütern existieren noch einige Auflistungen von Waren, deren Ausfuhr nicht oder nur mit bestimmten Genehmigungen erfolgen darf. Auch kann die Ausfuhr hinsichtlich der Länder oder an die zu liefernden Personen beschränkt sein. Das Merkblatt Ausfuhrkontrolle gibt hierzu einen ersten Überblick, der auch weiterführende Hinweise zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen enthält.

Geschenke über die Grenze
Im Zeitalter weltweiter Warenströme denkt kaum jemand daran, dass das Geschenk im Reisegepäck bzw. Postpaket beim Zoll Probleme bereiten könnte. Doch nicht in allen Ländern gibt es Sonderregeln für Geschenke, so dass sie häufig wie ganz normale Handelsware abzufertigen sind. Ärgerlich ist der damit verbundene Papierkrieg sowie der Zeitverlust.
Die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat dazu Informationen aus 39 Ländern zusammengestellt, näheres siehe im Download-Bereich.

Einfuhrbestimmungen und Zölle anderer Länder
Eine Fülle von Regelungen ist bei der Einfuhr in andere Länder zu beachten. So bestehen unterschiedliche vertragliche Regelungen mit einzelnen Ländern, deren Einfuhrgesetzgebung zu beachten ist, Versand- und Begleitpapiere in unterschiedlicher Anzahl müssen ausgestellt werden. Einen zusammenfassenden Überblick hierüber ermöglicht der Ausfuhr-Ratgeber "Die Importbestimmungen anderer Länder", der im Formularverlag CW Niemeyer erschienen ist.

Die Handelskammer Hamburg hat das Export-Nachschlagewerk "K und M - Konsulats- und Mustervorschriften" herausgegeben, das z. T. sehr detailliert die für den Warenverkehr mit anderen Ländern maßgeblichen Bestimmungen enthält. Es ist im Verlag Carl H. Dieckmann erschienen.

Eine Datenbank des Europa-Servers der Europäischen Union gibt Auskunft über Zölle (siehe unter Applied Tariffs Database) in anderen Ländern. Dort sind u.a. auch Handelsbeschränkungen, Statistische Daten oder auch produktbezogene Einfuhrbestimmungen enthalten.

DHL hat ein Merkblatt zur Ausfuhr von Waren in Post-Paketen in Zusammenhang mit dem elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS veröffentlicht, welches Sie hier einsehen können: DHL Paket .

DOKUMENT-NR. 5532

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 02331 390-223
  • Fax: 02331 390-354

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 02331 390-222
  • Fax: 02331 390-354

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • INTERNATIONAL TOP AKTUELL