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Carnet A.T.A.
Bei einem Carnet A.T.A. handelt es sich um ein "Zollpassierscheinheft", mit dem Waren vorübergehend in ein anderes Land im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ein- und wieder ausgeführt werden können. Das Kürzel A.T.A. steht für vorübergehende Verwendung (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Es handelt sich dabei um Erleichterungen für Berufsaustüstungen, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Warenmuster, wobei in vielen Ländern unterschiedliche Regelungen gelten. Unter "Mehr zu diesem Thema" finden Sie eine Reihe von Informationen zum Carnet A.T.A.
+++ Carnets sowie Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen können Sie Mo - Do jeweils von 7:30 bis 16:00 Uhr, Fr von 7:30 bis 14:30 Uhr beantragen. +++