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INTERNATIONAL

Carnet A.T.A.

Bei einem Carnet A.T.A. handelt es sich um ein "Zollpassierscheinheft", mit dem Waren vorübergehend in ein anderes Land im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ein- und wieder ausgeführt werden können. Das Kürzel A.T.A. steht für vorübergehende Verwendung (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Es handelt sich dabei um Erleichterungen für Berufsaustüstungen, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Warenmuster, wobei in vielen Ländern unterschiedliche Regelungen gelten. Unter "Mehr zu diesem Thema" finden Sie eine Reihe von Informationen zum Carnet A.T.A.

Carnets sowie Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen können Sie  Mo - Do jeweils von 7:30 bis 16:00 Uhr, Fr von 7:30 bis 14:30 Uhr beantragen.

DOKUMENT-NR. 70262

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