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INTERNATIONAL

Polen

Landes- und Wirtschaftsinformationen
Wirtschaftsrecht und Steuern
Förderprogramme
Fachmessen
Geschäftskontaktbörse
Praktische Tipps
Literaturtipps
Nützliche Links / Ansprechpartner

Landes- und Wirtschaftsinformationen

Polen ist flächenmäßig das neuntgrößte Land in Europa und nach Deutschland das sechstgrößte in Europa. Die längste Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 649 km und die auf der Ost-West-Achse 689 km. Die Fläche beläuft sich auf 312.685 km2.

Mit etwa 38,7 Mio. Verbrauchern und ca. 12 Mio. Haushalten stellt Polen unter den neuen Beitrittsstaaten den größten Markt dar. Recht hoch liegt mit 36% der Anteil der Landbevölkerung. Polen ist vom Durchschnittsalter her gesehen ein junges Land. 29% der Bevölkerung sind unter 19 Jahre alt.

HauptstadtWarschau / Warszawa
LandessprachePolnisch
WährungZloty (Zl), 1 Zloty = 100 Groshy
Umtauschkurs: 1 EUR = ca. 4,1 Zloty
BallungszentrenWarszawa/Warschau: (1.671.000)
Lodz (789.000)
Kraków/Krakau (758.000)
Wroclaw/Breslau (640.000
Poznan/Posen (578.000)
RegierungsformParlamentarische Demokratie mit Zwei-Kammern-Parlament (Sejm und Senat)
StaatsoberhauptBronisław Komorowski, Staatspräsident
Verwaltungsstruktur

Es gibt einen dreistufigen Verwaltungsaufbau:

16 Woiwodschaften

308 Land- und 65 Stadtkreise (kreisfreie Städte)

2489 Gemeinden

Mitgliedschaft in internationalen OrganisationenUNO, NATO, OSZE, OECD, CEFTA, EBRD, EIB, EBWE, UNCTAD, UNESCO, UNIDO, WTO, GATT
BIP374 Mrd. USD
Arbeitslosenquote11,0 % (2009)
Inflation3,4 % (2009)
Außenwirtschaft

Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Polens, umgekehrt gehört Polen zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands in Mittel- und Osteuropa. 2004 lag der Umsatz im bilateralen Handel bei 34,8 Mrd. Euro. Wachstumsbranchen sind z.B. die Kfz-Industrie, Anhängerbau, Maschinen- und Anlagenbau, die Herstellung von Metallerzeugnissen und Elektrohausgeräten, Nahrungs- und Genussmittel.

Wichtigste Investoren sind Frankreich, die Niederlande, USA und Deutschland. Schwerpunkte waren bisher die Bereiche Automobilindustrie, Banken und Versicherungen, Groß- und Einzelhandel, Lebensmittelveredelung und Stromversorgung. Unter Berücksichtigung der nicht erfassten „kleineren” Investitionen deutscher Unternehmen (ca. 7.000) dürfte Deutschland in der Summe und in der Zahl der bedeutendste ausländische Investor sein.

Wirtschaftsrecht und Steuern

Die rechtlichen Grundlagen einer gewerblichen Tätigkeit in Polen sind im Zivilgesetzbuch, im Gesetzbuch für Handelsgesellschaften und im Gesetz über gewerbliche Tätigkeit festgelegt. Danach können sich Ausländer in Form einer Niederlassung wirtschaftlich betätigen und sind inländischen Unternehmen gleichgestellt. Damit stehen ausländischen Investoren die im polnischen Recht vorgesehenen Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit zur Auswahl:

AktiengesellschaftSpólka akcyjna (s.a.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia

(sp.z.o.o.)

Offene HandelsgesellschaftSpólka jawna (sp.j.)
KommanditgesellschaftSpólka komandytowa (sp.k.)
PartnergesellschaftSpólka partnerska (sp.p.)
Kommanditgesellschaft auf AktienSpólka komandytowo-akcyna (S.K.A.)
Gesellschaft bürgerlichen RechtsSpólka cywilna

Die Gründung einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung in Polen ist grundsätzlich (also mit Ausnahmen) genehmigungsfrei. Es ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahme bestimmter Geschäftstätigkeiten konzessionspflichtig ist (z.B. Treibstoffindustrie, Lufttransport, Autobahn- und Eisenbahnbau).
Der Gewinntransfer ist im Devisenrecht geregelt. Danach hat der ausländische Investor das Recht, Gewinne, die sein polnisches Unternehmen erzielt, ohne eine besondere Devisengenehmigung ins Ausland zu überweisen.

Das polnische Steuersystem umfasst insbesondere die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer (VAT), die Verbrauchssteuer, die Einkommenssteuer und die Immobilienbesteuerung. Die Körperschaftssteuer regelt die Besteuerung der Einkünfte juristischer Personen und beträgt 19 %.

Die polnische Mehrwertsteuer besteht aus einem Regelsteuersatz in Höhe von 22 % sowie ermäßigten Sätzen in Höhe von
0 % (z.B. Export von Waren und Dienstleistungen)
3 % (z.B. Landwirtschaft, Fischerei)
7 % (z.B. Lebensmittel)
Steuerpflichtig sind u.a. in Polen ansässige natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die wiederholt steuerbare Handlungen ausführen.

Im Bereich der Einkommenssteuer gelten drei Steuersätze mit einem System der Steuererleichterungen und der Steuerabschläge:

Steuerbemessungsgrundlage in Zl.Die Steuer beträgt
überbis
85 52818 %
85 52832 %

Immobilien werden in Polen mit der Grundsteuer, der Steuer auf landwirtschaftliche Nutzflächen und der Forstabgabe belegt. Die Höhe bestimmt der jeweilige Gemeinderat, wobei bestimmte Höchstgrenzen festgelegt sind.

Das polnische Arbeitsrecht beruht im wesentlichen auf dem polnischen Arbeitsgesetzbuch. Arbeitsverträge sind grundsätzlich schriftlich abzufassen und müssen zumindest folgende Angaben zum Arbeitsverhältnis enthalten:

- Tätigkeitsbeschreibung,
- Arbeitszeit- und -ort,
- Lohn- bzw. Gehaltshöhe,
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen,
- Urlaubsanspruch.

Sie können für bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, allerdings ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen lediglich eine zweimalige aufeinanderfolgende Befristung zulässig. Der Abschluss eines dritten befristeten Arbeitsvertrags begründet automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Mit dem Beitritt Polens zur EU ist das Land Teil des europäischen Binnenmarktes geworden, so dass auch europäisches Zollrecht (Zollkodex) gilt. Sämtliche Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen den neuen und alten EU-Mitgliedstaaten sind entfallen, es gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Für wenige Bereiche existieren noch Beschränkungen (z.B. grenzüberschreitender Bargeldverkehr, Medikamente, radioaktive Stoffe, Waffen).

Reisende können rechtmäßig erworbene Güter für den persönlichen Bedarf grundsätzlich in unbeschränkter Menge ein- und ausführen. Beschränkungen gelten allerdings u.a. für Alkohol- und Tabakerzeugnisse.

Förderprogramme

Neben einschlägigen EU-Programmen existieren Förderprogramme der EU zu verschiedenen Themenbereichen (Natur- und Umweltschutzmaßnahmen, Infrastrukturprojekte, Forschung und Entwicklung, Verkehr, Bildung etc.). Öffentliche Fördermittel können in verschiedener Form gewährt werden: z.B. Zuschüsse und Zulagen, Kapitalhilfen, Haftungsfreistellungen, Bürgschaften, steuerliche Entlastungsmaßnahmen. Im Gesetz über finanzielle Investitionsförderung sind die Bedingungen für die Gewährung öffentlicher Hilfe festgelegt. Die hiernach gewährte finanzielle Beihilfe ist regionale öffentliche Hilfe und an bestimmte Bedingungen gebunden. Neben der finanziellen Investitionsförderung existieren Förderungen bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Sonderwirtschaftszonen, es besteht die Möglichkeit der Befreiung von den kommunalen Steuern (z.B. Immobiliensteuer) oder der finanziellen Beihilfe für die Beschäftigung von Arbeitslosen. In Abhängigkeit von der jeweils in Anspruch genommenen Förderung sind unterschiedliche Behörden für die Vergabe zuständig (Gemeinderat, Kreisbehörde, Verwaltung der Sonderwirtschaftszone, Wirtschaftsministerium).

Fachmessen

Der EU-Beitritt Polens und das Wirtschaftswachstum des Landes machen sich qualitativ und quantitativ auch in der polnischen Messelandschaft positiv bemerkbar. Im Jahr 2004 sind auf den Fachausstellungen die Anzahl der Aussteller, die vermietete Standfläche und die Anzahl interessierter Fachbesucher gestiegen. Nach Ausstellerzahlen ist die Posener Internationale Messegesellschaft mbH die bedeutendste Messegesellschaft Polens, die auch den höchsten Anteil an ausländischen Ausstellern verzeichnet. Bedeutende Messen sind z.B. die Internationale Baumesse Budma, die Polagra Food (Nahrungs- und Genussmittel), Securex (Sicherheitstechnik), Taropak (Verpackung und Logistik) und die Poleko (Umwelt). Nähere Informationen zu polnischen Messen unter www.auma.de

Geschäftskontaktbörse

Der Kontakt zu polnischen Unternehmen ist auf verschiedene Weisen möglich, elektronisch u.a. durch folgende Webseiten:

www.e-trade-center.com (Kooperationsbörse der deutschen Auslandshandelskammern und IHK´n)
www.europages.de (Europäisches Firmenverzeichnis)
http://www.pkt.pl (Polnische Gelbe Seiten)

Praktische Tipps

Woiwodschaften mit polnischer und deutscher Bezeichnung

DolnoslaskieNiederschlesien
Kujawsko-PomorskieKujawien-Pommern
LubuskieLebuser Land
OpolskieOppeln
PormorskiePommern
Warminnsko-MazurskieErmland-Masuren
WielopolskieGroßpolen
ZachodniopomorskieWestpommern
LubelskieLublin
LódzkieLodz
MalopolskieKleinpolen
MazowieckieMasowien
PodkarpackieVorkarpaten
PodlaskiePodlachien
SlaskieSchlesien
SwietokryskieHeiligkreuz

Staatsangehörige der EU-Länder können mit einem Dokument einreisen, das die Identität und Staatsbürgerschaft feststellt (Reisepass, Personalausweis). Für einen Aufenthalt dieser Personen von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese wird nur ausgestellt, wenn der EU-Bürger krankenversichert ist und über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten seines Aufenthaltes zu decken.

Die wichtigsten Feiertage sind: 1. Januar (Neujahr), Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), 3. Mai (Tag der Verfassung), Fronleichnam, 15. August (Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 11. November (Unabhängigkeitstag), 25. und 26. Dezember (Weihnachten).

Ausländer, die sich in Polen aufhalten, können ohne Probleme eine Immobilie mieten, ohne dass eine entsprechende Genehmigung hierfür erforderlich wäre.

Die Netzstromspannung beträgt in Polen 230 V. Die üblichen Steckdosen entsprechen denen in den meisten europäischen Ländern, die durchschnittliche Stromfrequenz liegt bei 50 Hz.

In Notfällen sind folgende Rufnummern zu wählen:

Medizinischer Rettungsdienst: 999
Feuerwehr: 998
Polizei: 997
Notfallnummer für Mobilfunk: 112

Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu holen, für spätere Schadensregulierung ist unbedingt ein Exemplar des Polizeiprotokolls zu verlangen.

Literaturtipps
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Polen ist auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums einsehbar. Ein Reisemerkblatt Polen mit allgemeinen Informationen, Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, medizinischen Hinweisen und deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Nützliche Links / Ansprechpartner

NameInternetadresseBemerkungen
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammerhttp://www.ihk.plAuslandshandelskammer der IHK-Organisation in Warschau
Botschaft der Republik Polenhttp://www.wirtschaft-polen.de/Wirtschafts- und Handelsabteilung
EuropaService Deutscher Sparkassen und Giroverbandhttp://www.dsgv.de/europaservice/Umfangreiche Informationen zu Investitionsbedingungen mit weiterführenden Links
Polnische Agentur für Information und Auslandsinvestitionen AG (PAIiIZ)http://www.paiz.plFörderagentur für Auslandsinvestitionen
iXPOS Das Außenwirtschaftsportalhttp://www.iXPOS.deInfos, Veranstaltungstermine bundesweit, Finanzierung, Rechtsfragen
e-trade-centerhttp://www.e-trade-center.comWeltweite Kooperations- und Handelspartnersuche
Zolldatenbank Market Accesshttp://mkaccdb.eu.intZollsätze weltweit in englischer Sprache
Poland Certification Guidewww.pcbc.gov.plPrüf- und Zertifizierungszentrum

DOKUMENT-NR. 5537

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  • Telefon: 02331 390-222
  • Fax: 02331 390-354

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