SCHUTZ FÜR TECHNISCHE ERFINDUNGEN, MARKEN UND PRODUKTDESIGNS
Gewerbliche Schutzrechte
Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Verletzung geistiger Eigentumsrechte wird allein für die deutsche Wirtschaft jährlich auf bis zu 50 Milliarden Euro geschätzt. Arbeitsplatzverluste, Gesundheitsrisiken für Verbraucher, Umsatzeinbußen für Unternehmen sowie Steuerausfälle des Staates sind die Folgen oftmals krimineller Nachahmer.
Gewerbliche Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen. Gewerbliche Schutzrechte gelten aber nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden!
Patent und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte für technische Erfindungen. Eine Erfindung/Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Bereits ein Beitrag in einer Fachzeitschrift, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.
Das Geschmacksmuster und die Marke sind nichttechnischen Schutzrechte.
Die Anmeldung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt. Der Urheberschutz entsteht mit der Schaffung des Werks und kann nicht angemeldet werden.
| Wofür ist der Schutz | Einige Beispiele | Maximale Schutz- dauer |
| Patente | Schutz von technischen Erfindungen | Gegenstände, Stoffe, Verfahren | 20 Jahre |
Gebrauchs- muster | ähnlich Patent, aber kein Prüfverfahren bei der Anmeldung | kurzlebige Produkte | 10 Jahre |
Geschmacks- muster | Schutz von Designs | gewerbliche Gegenstände aller Art | 25 Jahre |
| Marken | Schutz von Marken, Schriftzügen und Logos | Wortbegriffe, Logos, Bildmarken | unbe- grenzt |
Urheber- recht | Schutz von persönlicher, schöpferischer Leistung | Literatur, Text, Musik, Software- programme | 70 Jahre nach Ableben |
© RainerSturm / www.pixelio.de
BERATUNGSANGEBOT
Die SIHK bietet in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Patentanwälten eine persönliche Beratung für Mitgliedsunternehmer und Existenzgründer an, die sich über gewerbliche Schutzrechte informieren wollen. Eine individuelle Terminabsprache ist unbedingt erforderlich.
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EUROPÄISCHES PATENTAMT
Der Jahresbericht 2011 des Europäischen Patentamts (EPA) wird zum ersten Mal ausschließlich online publiziert. Er enthält u. a. Informationen über die wichtigsten Trends sowie ausführliche Statistiken über das europäische Patentwesen.
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