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Das neue Produktsicherheitsgesetz

Am 1. Dezember 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft getreten, welches das bislang geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) komplett ersetzt. Mit dem "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" wird das deutsche Recht an die neue Systematisierung des europäischen Produktsicherheitsrechtes angepasst. Die Vorträge der Referenten unserer Veranstaltung vom 26. April finden Sie in Kürze unter "Downloads".

Betroffen sind Hersteller und Importeure, die Verbraucherprodukte, Geräte oder Arbeitsmittel, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind, in Deutschland in Verkehr bringen. Ebenso betroffen sind aber auch alle Händler, die nur Produkte anbieten dürfen, die dem Gesetz entsprechen. Auch das Bereitstellen von Produkten im rein geschäftlichen Verkehr (b2b) fällt jetzt unter das Gesetz.

Mit dem Produktsicherheitsgesetz werden die europäischen CE-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält aber für jede einzelne CE-Richtlinie die Ermächtigung für eine spezielle Produktsicherheitsverordnung. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit der Produkte, für die der Inverkehrbringer die Verantwortung übernehmen muss. Dazu zählt nicht nur die Überprüfung des Produktes, sondern auch die entsprechende Dokumentation und der Aufbau eines Rückrufmanagements für den Fall, dass das Produkt auf Grund von Sicherheitsmängeln durch den Inverkehrbringer oder die Aufsichtsbehörden wieder vom Markt genommen werden muss. Von besonderer Bedeutung sind daher auch die Kennzeichnungsvorschriften des ProdSG, die schon bisher in der Praxis für große Verunsicherheit sorgten.

DOKUMENT-NR. 9852

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