MASCHINENRICHTLINIE
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt in ihrem Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ konkrete Hilfestellung für Maschinenhersteller bei der Durchführung einer Risikobeurteilung, wie sie von der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geforderten wird. Der kostenlose Fachbeitrag soll Hersteller, insbesondere Konstrukteure, bei der Durchführung der Risikobeurteilung unterstützen. Ausgehend von der Darstellung des grundsätzlichen Vorgehens und der Erläuterung wesentlicher Begriffe werden mögliche Verfahren und Handlungshilfen bezogen auf die einzelnen Schritte der Risikobeurteilung vorgestellt. In einem weiteren Abschnitt werden die einzelnen Phasen der Risikobeurteilung und Risikominderung den Phasen des Konstruktionsprozesses gegenübergestellt. Dabei werden Hinweise zur Einbindung in den Konstruktionsprozess gegeben.
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