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Rundfunkgebühren und PC

Durch die Bestimmungen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RfÄndStV) wurden ab 1. Januar 2007 internetfähige Geräte als so genannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” rundfunkgebührenpflichtig (sog. PC-Gebühr).
Mit der Neuregelung sind zusätzliche Belastungen vor allem für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben – und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben.

Von der Neuregelung betroffene Geräte
Als neuartige Rundfunkgeräte gelten Geräte, die Rundfunk (Fernsehen oder Hörfunk) nicht über herkömmliche Übertragungswege, sondern nur über das Internet empfangen können.
Dazu zählen vor allem:
- internetfähige PC,
- Laptops
- UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs.

Den Gesetzestext des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV) finden Sie hier:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

Weitere Informationen sowie ein Exel-Tool zur Berechnung der voraussichtlichen Gebühren
finden Sie in unserem Bereich Steuern/Abgaben.

DOKUMENT-NR. 7380

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