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Beurteilungsmaßstäbe (Link: http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/beurteilungsma/rechtsvor.htm)
Was ist Feinstaub? – Als Feinstaub gelten alle festen und flüssigen Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. In der Wissenschaft wird Feinstaub international als Particulate Matter (PM) bezeichnet.
Wie entsteht Feinstaub? – Feinstaub entsteht vorrangig bei der Verbrennung von Kohle, Öl, Holz sowie beim Umschlag von Schüttgütern. Darüber hinaus wird durch Abrieb von Fahrzeugreifen, Bremsbelägen und Straßenbelägen gebildet. Hauptverursacher sind Kraftwerke, Industriebetriebe, Haushalte und der Straßenverkehr.
Was schreibt die EU zur Luftreinhaltung vor? – 1999 hat die EU eine Luftreinhalterichtlinie erlassen. Diese ist zusammen mit einigen Tochterrichtlinien zum Januar 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Heute darf der Tagesmittelwert an Feinstaub der Kategorie PM10 nicht höher liegen als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, wobei 35 Überschreitungstage pro Kalenderjahr erlaubt sind.
Die Überschreitung dieses Grenzwertes hat in vielen Städten bereits zu vorübergehenden Sperrungen und Umleitungen geführt und hitzige Debatten über verschiedene Einzelmaßnahmen, Umweltzonen, Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Fahrzeugplaketten etc. ausgelöst.
Die SIHK setzt sich für ganzheitliche Lösungen ein. So mahnt die Wirtschaft beispielsweise den schnellen Bau der Hagener Bahnhofshinterfahrung an. Denn die Praxis, die kurze, stark belastete Strecke vor dem Bahnhof nach Ablauf der 35 Überschreitungstage für Lastwagen zu sperren und die LKWs über viel längere, engere und steigungsreichere Umleitungen umzuleiten, erhöht die Feinstaubbelastung drastisch, statt sie zu vermindern. Zudem bleiben derlei Sperrungen schon allein wegen ihrer Fokussierung auf die LKWs in ihrer Wirkung beschränkt.
In deutsches Recht umgesetzt worden sind diese Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Immissionswert sind in der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgeschrieben.
Gesetzliche Grundlagen/Beurteilungsmaßstäbe – Die Grundlage für die derzeitigen Aktivitäten der Städte mit einer hohen Luftverschmutzung sind die Europäische Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (96/62/EG) mit ihren drei Tochterrichtlinien und die NEC-Richtlinie.
In deutsches Recht umgesetzt worden sind diese Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Immissionswert sind in der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgeschrieben.
Wie hoch sind die Kosten für Wasser und Abwasser in hessischen Kommunen, und wie haben sich die Preise entwickelt? Antworten auf diese Fragen gibt der neue "Frisch- und Abwassermonitor" der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Hessen.
Die Bundesregierung betreibt die Energiewende nach Einschätzung von Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), nicht entschlossen genug.
Von der strategischen Allianz bis zum Joint Venture: Wer seine Innovationskraft gemeinsam mit anderen Organisationen steigern möchte, hat verschiedenste Kooperationsformen zur Auswahl. Die jeweiligen Chancen und Risiken beleuchtet eine Veranstaltung am 10. Juni in Marburg.