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INNOVATION UND UMWELT

Informationen 02/2010

Ausgabe 02 – 1.1.10 – 31.1.10
in Kooperation mit ECC Handel und EC Ruhr

  • IT-Verhalten von Mittelständlern - je kleiner, desto rückständiger?
  • Nutzer wollen News aus dem Netz
  • NEG-Website Award gestartet
  • Alle blicken auf die Wolke
  • Schadprogramme und Datenschutz im Blick
  • Geschäftsprozesse flexibel und sicher verteilen
  • Shopping-Clubs werden zum E-Commerce-Trend
  • Anschlussinhaberin haftet

IT-Verhalten von Mittelständlern - je kleiner, desto rückständiger?
Das IT-Verhalten ist für kleine und mittlere Unternehmen nicht nur in der Krise überlebenswichtig, sondern ein langfristiger Schlüssel zum Erfolg. Verlage sind dabei die besten Beispiele für den Mittelstand, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für KMU zeigt.
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bedeuten viel mehr als nur „Computereinsatz”: Denn sie unterstützen nicht nur bestehende Aufgaben und Prozesse – vielmehr haben sie (nicht nur) in den Unternehmen einen so tief greifenden Wandel hinterlassen, dass ganz neue Geschäftsmodelle, ja sogar Branchen entstanden sind. Aus Betrieben mit klassischen Handelsreisenden wurden reine Internetanbieter, aus konventionellen Buchverlegern nun „Content”-Anbieter im Internet. Dieser Entwicklungen verlangen von den Unternehmen, ihre bisherige IT-Nutzung, ja sogar ihr grundsätzliches Selbstverständnis zu überdenken, Ihre Einstellung, Widerstände und ihre Strategien und Pläne zur IT – und damit ihr IT-Verhalten – zu verändern.
Darum hat das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU) in einer bundesweiten Studie das IT-Verhalten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) untersucht:
Wie reagieren die KMU auf IT-getriebene Veränderungen von Außen? Was beeinflusst die Widerstände gegen IT, welchen Anteil hat die Geschäftsführung, deren Bildung und Alter? Was charakterisiert weniger IT-freundliche Unternehmen? Was charakterisiert hingegen progressive IT-Anwender? Gibt es Gruppen, die ein typisches IT-Verhalten kennzeichnet?
Der Schwerpunkt der Untersuchung lag dabei auf Verlagen – sie sind ein Paradebeispiel für den Wandel durch IKT: Mehr als in jeder anderen Branche wandeln sich die Geschäftsmodelle vom traditionellen Verlag hin zu multimedialen Informations­an­bietern. Durch moderne Technologie hat sich das Verhalten der Kunden, also der Leser von Büchern, Zeitungen und Zeit­schriften geändert, die nun viele Informationen elektronisch und aktuell abrufen wollen.
Die Studie zeigt nicht nur die konkreten Defizite und Widerstände zur IT in den Unternehmen auf, sondern stellt auch die Einstellungen der Geschäftsführungen zur IT in den Zusammenhang mit dem Selbstverständnis des Unternehmens. Darüber hinaus wird eine sehr aussagekräftige Darstellung von IT-Verhaltenstypen präsentiert, frei nach dem Motto „Welcher IT-Typ ist Ihr Unternehmen?”.
Die Studie wird auf einer Pressekonferenz am 21. Januar vorgestellt. Sie wird zudem in Kürze als Buch verfügbar sein (Kontakt: www.dikmu.de)

Nutzer wollen News aus dem Netz
Ob Spiegel.de oder Computerbild.de, die Nutzung von Nachrichtenportalen steigt weiter. Im vergangenen Jahr konnten die Top20-Nachrichtenseiten im Internet über 6,5 Milliarden Besucher begrüßen? eine Steigerung von 33,7 Prozent. Dies teilte der Branchenverband Bitkom nach Auswertung von aktuellen Zahlen der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW - www.ivw.de) mit.
Demnach ist das erfolgreichste Nachrichtenportal Deutschlands nach wie vor Spiegel Online. 2009 verzeichnete der Marktführer insgesamt rund 1,3 Milliarden Visits - ein Plus von 21,8 Prozent. Dicht dahinter an zweiter Stelle folgt Bild.de mit fast 1,2 Milliarden Visits und 18,3 Prozent Marktanteil. Das Springer-Medium konnte Boden gutmachen und erhöhte die Zahl seiner Visits um 58,4 Prozent. Grund dafür dürfte auch die Integration der Visits der Seite sportbild.de sein. Den größten Zuwachs aller Top20-Nachrichtenseiten verzeichnete Computerbild.de mit 71,7 Prozent auf 184 Millionen Visits.

NEG-Website Award gestartet
Im vergangenen Jahr siegte die Kölner Privatbrauerei Gaffel Kölsch mit ihrem Internetbier-Konzept. 2007 wurde der älteste deutsche Hersteller von Kanadiern und Kajaks, die Gatz-Kanus GmbH, ebenfalls in der Domstadt ansässig, zum bundesweiten Sieger gekürt: Jetzt ist nun die Bewerbungsphase des vierten NEG Website Awards (nrw.website-award.net) eingeläutet worden.
Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handel und Handwerk mit bis zu 250 Mitarbeitern, die einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro nicht überschreiten. Bis zum 28. Februar 2010 können sich interessierte KMU online bewerben. Eine unabhängige Jury wählt im Anschluss die drei besten nordrhein-westfälischen Webseiten aus, die am 27. April im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Aachen ausgezeichnet werden. Bewertet wird die Qualität der Zielgruppenansprache. Dabei ist die Aufbereitung der verfügbaren Information rund um die Produkte beziehungsweise Dienstleistungen ebenso relevant wie die technische Umsetzung geeigneter Funktionalitäten - unabhängig davon, ob die Website zur reinen Unternehmenskommunikation, zu Geschäftstransaktionen oder auch zum Vertragsabschluss genutzt werden kann.
Der NRW-Sieger nimmt automatisch am Bundeswettbewerb teil, deren Gewinner am 9. Juni 2010 in Bremen im Rahmen des Kongresses "Internet-Dienste für den Mittelstand" geehrt werden. Für die beste bundesweite Webseite, die von den Internetnutzern per Online-Abstimmung gewählt werden kann, wird ein Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro ausgelobt.
Erstmals können interessierte Wettbewerbsteilnehmer vor der Anmeldung mit einem Online-Check prüfen, ob ihre Webseite die wichtigsten gestalterischen, organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt. Dazu erhalten sie eine Einschätzung ihrer Webseite sowie einen ausführlichen und kostenfreien Leitfaden mit nützlichen Tipps zur Optimierung von Webseiten.

Alle blicken auf die Wolke
Marktforschungsinstitute und Verbände verlautbaren in den ersten Tagen des Jahres ihre wirtschaftlichen Prognosen und Einschätzungen der künftigen Trends. Auch der Branchenverband Bitkom steht diesem Ablauf in nichts nach und veröffentlichte jetzt die Ergebnisse einer Umfrage, die das Thema Cloud Computing als Top-Trend des Jahres 2010 (www.bitkom.org/de/presse/8477_62116.aspx) identifizierte.
Demnach nennen 45 Prozent der Befragten Cloud Computing und 44 Prozent Virtualisierung als wichtigste Themen. Nach Angaben des Verbandes werde der Umsatz mit Outsourcing-Diensten im Jahr 2010 in Deutschland um sieben Prozent auf 15,4 Milliarden Euro steigen. Auf Platz drei folgen mit je 42 Prozent das mobile Internet und IT-Sicherheit. Aktuell bleibt auch das IT-Outsourcing, das 39 Prozent der Anbieter nennen. Bei der Umfrage waren Mehrfachnennungen möglich.

Schadprogramme und Datenschutz im Blick
And the winner is: "Abwehr von Schadsoftware". In einer branchenübergreifenden Experten-Befragung (www.eco.de/arbeitskreise/sicherheit.htm) des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco, kürten 77 Prozent der Befragten diese als Top-Sicherheitsthema für das Jahr 2010.
Als weitere wichtige Sicherheitsthemen im technischen Bereich stehen E-Mail-Verschlüsselung (62 Prozent) und Smartphone Security (56 Prozent) auf der Liste. Die Hälfte der Befragten wünscht sich weiterhin eine verbesserte Spamerkennung und -behandlung.
Den Datenschutz halten 90 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig. Dies sei die höchste Bewertung bei den organisatorischen Sicherheitsthemen im kommenden Jahr, erklärte der eco-Verband. Ebenfalls einen hohen Stellenwert messen 86 Prozent der Befragten der Mitarbeitersensibilisierung bei, gefolgt von Konzeption und Compliance (82 Prozent). Insgesamt werden organisatorische Sicherheitsthemen höher bewertet als technische.
Grundsätzlich sollten sich Unternehmen beim Thema Internet-Sicherheit nicht zurücklehnen, warnt der Verband. So halten 82 Prozent der Umfrageteilnehmer die allgemeine Bedrohungslage der Sicherheit im Netz für wachsend oder stark wachsend.

Geschäftsprozesse flexibel und sicher verteilen
Mit der jetzt veröffentlichten zweiten Fassung (Download Sicherheitskompendium)des Sicherheitskompendiums für Service-orientierte Architekturen (SOA) stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen aktuellen Gesamtüberblick zur Verfügung, wie bei Datenverarbeitung, die über moderne Computernetze verteilt ist, in flexibel anpassbaren IT-Architekturen höchste Sicherheit hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gewährleistet werden kann.
Das Grundlagenwerk richtet sich an Projektleiter, IT-Verantwortliche, Architekten und Entwickler. Auf 371 Seiten geht es sowohl auf die Implementierung einer sicheren SOA, als auch auf die umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen und zu berücksichtigenden Standards, Protokolle und Technologien ein. Auch konkrete Anwendungsszenarien, zum Beispiel im Online-Handel, sind aufgeführt. Ein eigenes Kapitel stellt dar, wie Sicherheitsgesichtspunkte schon in die Konzeption Service-orientierter Softwarearchitekturen einbezogen werden sollten - etwa bei der Festlegung bestimmter Verfahren, bei der Definition von Vertrauenswürdigkeit und bei der effizienten Verwaltung von digitalen Identitäten auch über die Grenzen des eigenen Computernetzwerk hinaus.

Shopping-Clubs werden zum E-Commerce-Trend
Hamburg (pte/12.01.2010/06:05) - Exklusive Shopping-Clubs entwickeln sich zum neuen Trend des E-Commerce. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit fungieren die Online-Clubs wie ein virtueller Outlet-Store. Registrierte Mitglieder haben dort während eines begrenzten Zeitraums die Möglichkeit, Markenwaren - insbesondere im Bereich Mode - zu stark reduzierten Preisen zu erwerben. Wie eine Analyse von Fittkau & Maaß http://www.fittkaumaass.de zeigt, haben diese Shopping Clubs mittlerweile auch den deutschen Markt erobert.
"Shopping-Clubs sind nicht neu, Varianten existieren seit Jahren. Interessant ist im abgelaufenen Jahr 2009 das Wachstum der Anbieter zu einem relevanten Marktsegment", erläutert Holger Maaß, Geschäftsführer von Fittkau & Maaß,. Der neue Vertriebskanal stößt laut der Untersuchung auch bei deutschen Internetnutzern auf immer mehr Zuspruch. Der Bekanntheitsgrad der Shopping-Clubs liege demnach bei bereits 70 Prozent.
"Der Zugang zu den Shopping-Clubs ist in der Regel begrenzt. Das heißt, es wird eine Einladung für eine Mitgliedschaft benötigt", erklärt Maaß. Diese würden entweder von Anbieter oder von Mitgliedern vergeben. "Aufgrund dieser Strategie haben sich eher offene (Mitgliedseinladungen) oder eher exklusive (Anbietereinladungen) Clubs gebildet."
Aufgrund des zunehmenden Zulaufs ist auch der Kampf um die Marktführerschaft unter den Anbietern entbrannt. In Deutschland hat derzeit Brands4friends mit 29 Prozent Bekanntheitsgrad und zehn Prozent Nutzungsgrad die Nase vorn. Dahinter folgt der Anbieter Paul Direkt. Auch Branchengrößen wie die Otto Group haben den Trend bereits erkannt. Der Konzern betreibt den Online-Club Limango.de, der derzeit aber nur auf Rang fünf kommt.
Auch für die Warenhändler und -hersteller bringen die Shopping-Clubs Vorteile mit sich. "Markenartikler verkaufen Saisonware sowie Restbestände. Die nur für ihre Mitglieder zugänglichen Shopping-Clubs ermöglichen einen Verkauf 'hinter verschlossenen Türen' - also unbemerkt von der Öffentlichkeit", so Maaß weiter. Die deutlich reduzierten Preise hätten somit geringere Auswirkungen auf das Markenbild - insbesondere bei preislich gehobener Ware.
Laut der Untersuchung sind die Mitglieder solcher Online-Clubs besonders trend- und markenbewusst. Außerdem neigen sie zu Spontankäufen und legen großen Wert auf Qualität. Mehr noch als der durchschnittliche Internetnutzer wollen Club-Shopper andere durch den Kauf bestimmter Marken beeindrucken.

Anschlussinhaberin haftet bei unerlaubtem Musikdownload für Ehemann und Kinder
Nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an vier führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen und diesen wegen des unberechtigten Download-Angebots jetzt einen Anspruch auf Ersatz ihrer Abmahnkosten zuerkannt.
Darauf verweist ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 07.01.2010 veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09).
Im August 2005 waren vom Internetanschluss der Bayerin, wie spätere Ermittlungen ergaben, insgesamt 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden, darunter auch viele ältere Titel wie z. B. von der Rockgruppe "The Who". Die unterschiedlichen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Titeln stehen den Musikfirmen EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland zu. Nachdem die IP Adresse des Internetanschlusses aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Bayerin zugeordnet worden war, ließen die Musikfirmen sie durch ihren Anwalt abmahnen, worauf sie sich zur Unterlassung weiterer Urheberrechtsverletzungen verpflichtete. Daraufhin nahmen die Musikfirmen sie auf Zahlung der Anwaltskosten für die Abmahnung in Anspruch. Die Anschlussinhaberin bestritt, dass sie selbst Musikstücke im Internet angeboten habe. Neben ihr haben noch ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Jungen Zugang zu dem Computer gehabt.
Der für Urheberrechtsfragen speziell zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat den klagenden Musikfirmen wegen des unberechtigten Download-Angebots jetzt einen Anspruch auf Ersatz ihrer Abmahnkosten zuerkannt.
Dabei hat der Senat offengelassen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte. Dazu wäre sie nach prozessualen Grundsätzen aber verpflichtet gewesen. So habe es etwa nicht ferngelegen, dass ihr Ehemann den Anschluss benutzt habe, da vielfach auch ältere Titel zum Download angeboten worden seien. Es sei darüber hinaus auch unklar geblieben, welches der Kinder den Anschluss genutzt haben könnte. Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten. Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde. Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen.
Bei der Berechnung der anwaltlichen Abmahnkosten, die sich nach dem Gegenstandswert der Sache richten, hat der Senat das hohe Interesse der Musikfirmen an der Vermeidung weiterer Urheberrechtsverletzungen vom konkreten Anschluss aus betont.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DOKUMENT-NR. 10605

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