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INNOVATION UND UMWELT

Informationen 03/2009

01.02.09 – 27.02.09
in Kooperation mit ECC Handel und secure-it.nrw

  • 24 Millionen Deutsche verwalten ihr Geld im Netz
  • BGH entscheidet erneut über bei Streit über Domainnamen
  • Abmahnfrei zum Online-Händler
  • Deutschlands bestes Netzwerk kommt aus Lüdenscheid
  • UMTS: 16 Millionen Anschlüsse in Deutschland
  • 2009 wird das Jahr der mobilen Datendienste
  • Fallstricke des E-Mail-Marketing umgehen

24 Millionen Deutsche verwalten ihr Geld im Netz
Immer mehr Deutsche erledigen ihre Bankgeschäfte online. Verwalteten im Jahr 2004 noch 16 Millionen Menschen ihr Konto im Internet, waren es 2008 schon 24 Millionen. Dies geht aus einer Erhebung der europäischen Statistikbehörde Eurostat (epp.eurostat.ec.europa.eu) hervor. Damit nutzen derzeit 38 Prozent aller Bundesbürger im Alter von 16 bis 74 Jahren Online-Banking.
Der europäische Schnitt liegt derzeit bei 29 Prozent. An der Spitze stehen weiterhin die Finnen mit einem Online-Banking-Anteil von 72 Prozent. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Niederlande (69 Prozent) und Schweden (65 Prozent). Ebenfalls in den Top Ten findet man zwei mittelosteuropäische Staaten: Estland auf Rang fünf und Lettland auf Rang acht.
Unter den Männern ist Online-Banking mit 43 Prozent stärker verbreitet als unter Frauen (34 Prozent). In der Bevölkerungsgruppe der 25- bis 54-Jährigen hat sogar jeder zweite Mann (52 Prozent) ein Onlinekonto, aber nur 38 Prozent der Frauen. Selbst bei den mit dem Internet aufgewachsenen 16- bis 24-Jährigen haben die Männer mit 38 Prozent noch die Nase vorn. Bei den 16- bis 24-jährigen Frauen kümmert sich jede Dritte (33 Prozent) um ihre Finanzen im Netz.
Online-Banking könnte nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom in Deutschland mit der Einführung des elektronischen Personalausweises, die für Herbst 2010 geplant ist, einen deutlichen Schub erleben. Grund dafür sei die auf dem Ausweis aufgebrachte digitale Signatur, die den geschäftlichen Verkehr im Internet sicherer machen soll.

BGH entscheidet erneut über bei Streit über Domainnamen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2009 führt die Registrierung eines Domainnamens nur dazu, dass der Inhaber eines erst nach der Registrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts vom Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen kann. Sie berechtigt als solche den Domaininhaber dagegen nicht dazu, unter dem Domainnamen das Kennzeichenrecht des Dritten verletzende Handlungen vorzunehmen. (BGH AZ.: I ZR 135/06 – ahd.de)
In dem ausgeurteilten Fall, so eine Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, hatte der BGH erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird. Die Klägerin, die ihren Kunden die Ausstattung mit Hard- und Software anbietet, benutzt seit Oktober 2001 zur Bezeichnung ihres Unternehmens die Abkürzung "ahd". Die Beklagte (eine GmbH) hat mehrere tausend Domainnamen auf sich registrieren lassen, um sie zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, darunter seit Mai 1997 auch den Domainnamen "ahd.de". Vor dem Sommer 2002 enthielt die entsprechende Internetseite nur ein "Baustellen"-Schild mit dem Hinweis, dass hier "die Internetpräsenz der Domain ahd.de" entstehe. Danach konnten unterschiedliche Inhalte abgerufen werden, jedenfalls im Februar 2004 auch Dienstleistungen der Beklagten wie z.B. das Zurverfügungstellen von E-Mail-Adressen oder das Erstellen von Homepages. Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Nutzung der Bezeichnung "ahd" für das Angebot dieser Dienstleistungen zu unterlassen und in die Löschung des Domainnamens einzuwilligen. Landgericht und Oberlandesgericht haben der Klage stattgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, die Benutzung der Bezeichnung "ahd" für die genannten Dienstleistungen zu unterlassen. Hinsichtlich der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung des Domainnamens "ahd.de" hat er das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen, so die Anwältin.
Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass die Klägerin aufgrund ihres nach der Registrierung des Domainnamens entstandenen Rechts an der Unternehmensbezeichnung der Beklagten verbieten könne, die Buchstabenkombination "ahd" als Kennzeichen für die im Schutzbereich der Geschäftsbezeichnung der Klägerin liegenden Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Die Registrierung des Domainnamens führe nur dazu, dass der Inhaber eines erst nach der Registrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts vom Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen könne (BGH, Urt. v. 24.4.2008 – I ZR 159/05, GRUR 2008, 1009 – afilias.de). Sie berechtige als solche den Domaininhaber dagegen nicht dazu, unter dem Domainnamen das Kennzeichenrecht des Dritten verletzende Handlungen vorzunehmen. Der Domainname sei von der Beklagten vor Oktober 2001 auch nicht so verwendet worden, dass an der Bezeichnung "ahd" ein gegenüber der Geschäftsbezeichnung der Klägerin vorrangiges Kennzeichenrecht der Beklagten entstanden sei.
Einen Anspruch der Klägerin auf Löschung des Domainnamens hat der Bundesgerichtshof dagegen verneint. Auf eine Kennzeichenverletzung könne das Löschungsbegehren nicht gestützt werden, weil das Halten des Domainnamens nicht schon für sich gesehen eine Verletzung der Geschäftsbezeichnung der Klägerin darstelle. Ein Löschungsanspruch sei auch nicht unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbswidrigen Mitbewerberbehinderung gegeben. Dass die Klägerin ihre Geschäftsbezeichnung "ahd" nicht in Verbindung mit der Top-Level-Domain "de" als Domainnamen nutzen könne, habe sie grundsätzlich hinzunehmen, weil sie die Abkürzung "ahd" erst nach der Registrierung des Domainnamens auf die Beklagte in Benutzung genommen habe. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs handelt die Beklagte im Streitfall nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich auf ihre Rechte aus der Registrierung des Domainnamens beruft.
Die Anwältin empfahl, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen.

Abmahnfrei zum Online-Händler
Sie treten zwar nicht mehr in Massen auf, aber sind immer noch existent: Abmahnungen im Internethandel. Der Kölner Zertifizierer "Trusted Shops", hat jetzt eine Studie: Shop-Abmahnungen veröffentlicht, nach der die Anzahl der durchschnittlichen Abmahnungen pro Shop von 2,1 auf 1,6 leicht gesunken ist.
So liege der größte Gefahrenpunkt nach wie vor beim Widerrufsrecht - 39 Prozent der Abmahnungen drehten sich der Studie zufolge allein um diesen Bereich, der damit noch kräftig um 13 Prozent in der Statistik zulegen konnte. Mit großem Abstand erst folgen weitere häufige Abmahngründe wie Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen (11,8 beziehungsweise 8,8 Prozent). Der Zertifizierer rät zur Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums.
Eines der größten Probleme des deutschen "Abmahnungswesens" sei der immense finanzielle Schaden für die Shopbetreiber, erklärte "Trusted Shops" In über der Hälfte der Fälle betrug der jeweilige Schaden über 1.500 Euro, in einigen Fällen sogar 25.000 Euro und mehr. Insgesamt ist die Summe der Schäden gestiegen, und 46 Prozent der Shopbetreiber sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Bei der Frage, was sie sich an Maßnahmen gegen Abmahnungen und die gravierenden wirtschaftlichen Folgen wünschen, sehen die Onlinehändler vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht: 74 Prozent halten eine gesetzliche Limitierung der Abmahnkosten für erfolgversprechend, weitere 68 Prozent meinen, dass vereinfachte Gesetze dazu beitragen könnten, unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.

Deutschlands bestes Netzwerk kommt aus Lüdenscheid
Auf der Jahrestagung der Kompetenznetze wurden die Sieger des Wettbewerbes "Kompetenznetz 2009" (www.kompetenznetze.de) geehrt. Bei diesem Wettbewerb, der mit insgesamt 35.000 Euro dotiert ist, ging es um deutlich mehr als den Anstieg von Mitgliederzahl oder Finanzvolumen. Vielmehr stand ein nachhaltiges Finanz- und Wachstumskonzept für Netzwerke im Vordergrund.
Der erste Platz ging an das Kompetenzzentrum "Oberflächentechnik Kunststoffe" aus Lüdenscheid. Dort arbeiten Unternehmen und Forschungseinrichtungen seit 20 Jahren an gemeinsamen F& E-Projekten und organisieren Bildungsangebote für die Mitglieder. Es ist ein stetig wachsendes, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes und ausschließlich durch Industriemittel getragenen Netzwerk. Schwerpunkte sind Oberflächen- und Dekorationsverfahren für Kunststoffteile, die Modifikation und Funktionalisierung von Werkzeug- und Bauteiloberflächen sowie die Analyse und Prüftechnik.
Die Initiative Kompetenznetze Deutschland ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und vereint gegenwärtig 110 Technologiecluster aus neun Innovationsfeldern. Kompetenznetze im Sinne der Initiative sind regional konzentrierte, aber überregional agierende Innovationsnetzwerke mit einem thematischen Fokus. Die neun Innovationsfelder umfassen dabei alle wichtigen Technologiebereiche und reichen u. a. von der Biotechnologie, Luft- und Raumfahrttechnik über Neue Materialien und Chemie sowie Mikro-Nano-Opto-Technologie bis zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Diese Netzwerke repräsentieren die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen in diesen Technologie- und Wirtschaftsfeldern. Durch ein gezieltes Management und Kooperation in der Wertschöpfungskette konnten so bereits zahlreiche Innovationen generiert werden.
Interessierte Netze, die sich um Aufnahme bewerben, müssen sich einem speziellen Evaluierungsverfahren unterziehen. Über die Aufnahme entscheidet der unabhängige wissenschaftliche Beirat der Initiative. Aufgrund eindeutig definierter Qualitätskriterien ist die Mitgliedschaft damit ein Qualitätsnachweis und symbolisiert ein Gütesiegel.

UMTS: 16 Millionen Anschlüsse in Deutschland
Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse ist im vergangenen Jahr um zehn Millionen gestiegen. Sie lag zum Jahreswechsel bei rund 107,4 Millionen und soll in diesem Jahr um fünf Millionen steigen. Dies teilte der Branchenverband BITKOM anlässlich der Mobilfunkmesse Mobile World in Barcelona mit.
Dabei boomen vor allem schnelle Internetverbindungen im Mobilfunk. Zum Jahreswechsel gab es knapp 16 Millionen UMTS-Anschlüsse in Deutschland. In diesem Jahr soll die Zahl um gut 40 Prozent auf 22,7 Millionen Anschlüsse steigen. Nach Angaben des Verbandes bringt derzeit die neue Generation der Smartphones und Netbooks einen Schub bei den UMTS-Teilnehmerzahlen.
Laut einer EITO-Prognose (European Information Technology Observatory) wächst der Gesamtumsatz in Deutschland im Jahr 2009 um 0,3 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro. Aber auch Internetanwendungen für Handys und Notebooks sollen einen Boom erleben. Der Umsatz mit mobilen Datendiensten legt in diesem Jahr voraussichtlich um acht Prozent auf 5,5 Milliarden Euro zu. Neben den Handys hat sich mit den Mini-Notebooks eine zusätzliche Gruppe von Endgeräten für den mobilen Datenaustausch etabliert. Die sogenannten Netbooks verfügen über integrierten Mobilfunkzugang oder nutzen einen USB-Stick für das drahtlose Internet. Anders als bei mobilen Datendiensten fallen die Umsätze mit Mobilfunkgesprächen in Deutschland wegen sinkender Tarife voraussichtlich um zwei Prozent auf 16,8 Milliarden Euro - obwohl immer mehr Menschen immer länger mit dem Handy telefonieren.

2009 wird das Jahr der mobilen Datendienste
Der weltweite Markt für Mobilfunkdienste wird im Jahr 2009 voraussichtlich um 6,6 Prozent auf 578 Milliarden Euro wachsen. Dies geht aus einer aktuellen Prognose des Marktforschungsinstituts EITO (www.eito.com)hervor. Demnach werde der weltweite Umsatz mit Handy-Gesprächen um 4,2 Prozent auf 454 Milliarden Euro und die Nutzung von mobilen Datendiensten um 16 Prozent auf 124 Milliarden Euro steigen.
Laut der EITO-Prognose wächst der Gesamtumsatz in Deutschland im Jahr 2009 um 0,3 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro. Aber auch Internetanwendungen für Handys und Notebooks sollen einen Boom erleben. Der Umsatz mit mobilen Datendiensten legt in diesem Jahr voraussichtlich um acht Prozent auf 5,5 Milliarden Euro zu. Neben den Handys hat sich mit den Mini-Notebooks eine zusätzliche Gruppe von Endgeräten für den mobilen Datenaustausch etabliert. Die sogenannten Netbooks verfügen über integrierten Mobilfunkzugang oder nutzen einen USB-Stick für das drahtlose Internet. Anders als bei mobilen Datendiensten fallen die Umsätze mit Mobilfunkgesprächen in Deutschland wegen sinkender Tarife voraussichtlich um zwei Prozent auf 16,8 Milliarden Euro - obwohl immer mehr Menschen immer länger mit dem Handy telefonieren.
Größter Einzelmarkt in Europa mit überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten ist Großbritannien. Die Umsätze steigen dort im laufenden Jahr voraussichtlich um 3,8 Prozent auf 26,4 Milliarden Euro. Auf Platz drei der größten europäischen Mobilfunkmärkte liegt Frankreich mit einem prognostizierten Wachstum von 2,8 Prozent auf 20,4 Milliarden Euro im Jahr 2009.
Das European Information Technology Observatory liefert aktuelle Marktdaten zu den weltweiten Märkten der Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik. EITO arbeitet unter anderem mit den führenden Marktforschungsinstituten PAC, IDATE und GfK zusammen.

Fallstricke des E-Mail-Marketing umgehen
Werbung per E-Mail ist günstig, hat eine große Reichweite, ist extrem anpassungsfähig – und ist nicht selten eine juristische Gratwanderung, wenn der Versender über Rechte und Pflichten nicht gründlich informiert ist. Experten des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. geben Hilfestellung.
„Als Laie wie als Profi kann man leicht folgenschwere Fehler machen, wenn man Anforderungen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung – wie z.B. dem Payback-Urteil des BGH – ergeben, übersieht. Aber auch das Thema Co-Sponsoring muss genauer unter die Lupe genommen werden”, sagt Rechtsanwalt Sven Karge, eco Fachbereichsleiter Content. „Deswegen sollten sich Unternehmen, die E-Mail-Marketing betreiben, in regelmäßigen Abständen juristisch beraten lassen, um auf dem neuesten Stand zu sein und möglichen Problemen vorzubeugen.”
Erste Hilfe leistet dabei die „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing”, die umfangreiche Broschüre ist unter http://www.eco.de/onlinemarketing zum Download verfügbar.

DOKUMENT-NR. 4893

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Von der strategischen Allianz bis zum Joint Venture: Wer seine Innovationskraft gemeinsam mit anderen Organisationen steigern möchte, hat verschiedenste Kooperationsformen zur Auswahl. Die jeweiligen Chancen und Risiken beleuchtet eine Veranstaltung am 10. Juni in Marburg.