01.02.09 – 27.02.09
in Kooperation mit ECC Handel und secure-it.nrw
- 24 Millionen Deutsche verwalten ihr Geld im
Netz
- BGH entscheidet erneut über bei Streit über
Domainnamen
- Abmahnfrei zum Online-Händler
- Deutschlands bestes Netzwerk kommt aus
Lüdenscheid
- UMTS: 16 Millionen Anschlüsse in
Deutschland
- 2009 wird das Jahr der mobilen
Datendienste
- Fallstricke des E-Mail-Marketing
umgehen
24 Millionen Deutsche verwalten ihr Geld im
Netz
Immer mehr Deutsche erledigen ihre
Bankgeschäfte online. Verwalteten im Jahr 2004 noch 16 Millionen
Menschen ihr Konto im Internet, waren es 2008 schon 24 Millionen.
Dies geht aus einer Erhebung der europäischen Statistikbehörde
Eurostat (epp.eurostat.ec.europa.eu) hervor. Damit nutzen
derzeit 38 Prozent aller Bundesbürger im Alter von 16 bis 74 Jahren
Online-Banking.
Der europäische Schnitt liegt derzeit bei 29 Prozent. An der Spitze
stehen weiterhin die Finnen mit einem Online-Banking-Anteil von 72
Prozent. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Niederlande (69
Prozent) und Schweden (65 Prozent). Ebenfalls in den Top Ten findet
man zwei mittelosteuropäische Staaten: Estland auf Rang fünf und
Lettland auf Rang acht.
Unter den Männern ist Online-Banking mit 43 Prozent stärker
verbreitet als unter Frauen (34 Prozent). In der Bevölkerungsgruppe
der 25- bis 54-Jährigen hat sogar jeder zweite Mann (52 Prozent)
ein Onlinekonto, aber nur 38 Prozent der Frauen. Selbst bei den mit
dem Internet aufgewachsenen 16- bis 24-Jährigen haben die Männer
mit 38 Prozent noch die Nase vorn. Bei den 16- bis 24-jährigen
Frauen kümmert sich jede Dritte (33 Prozent) um ihre Finanzen im
Netz.
Online-Banking könnte nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom in
Deutschland mit der Einführung des elektronischen
Personalausweises, die für Herbst 2010 geplant ist, einen
deutlichen Schub erleben. Grund dafür sei die auf dem Ausweis
aufgebrachte digitale Signatur, die den geschäftlichen Verkehr im
Internet sicherer machen soll.
BGH entscheidet erneut über bei Streit über
Domainnamen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs
vom 19.02.2009 führt die Registrierung eines Domainnamens nur dazu,
dass der Inhaber eines erst nach der Registrierung entstandenen
Namens- oder Kennzeichenrechts vom Domaininhaber regelmäßig nicht
die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung
des Domainnamens untersagen kann. Sie berechtigt als solche den
Domaininhaber dagegen nicht dazu, unter dem Domainnamen das
Kennzeichenrecht des Dritten verletzende Handlungen vorzunehmen.
(BGH AZ.: I ZR 135/06 – ahd.de)
In dem ausgeurteilten Fall, so eine Fachanwältin für Urheber- und
Medienrecht der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung
für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, hatte
der BGH erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen
vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als
Domainname registriert und benutzt wird. Die Klägerin, die ihren
Kunden die Ausstattung mit Hard- und Software anbietet, benutzt
seit Oktober 2001 zur Bezeichnung ihres Unternehmens die Abkürzung
"ahd". Die Beklagte (eine GmbH) hat mehrere tausend Domainnamen auf
sich registrieren lassen, um sie zum Kauf oder zur entgeltlichen
Nutzung anzubieten, darunter seit Mai 1997 auch den Domainnamen
"ahd.de". Vor dem Sommer 2002 enthielt die entsprechende
Internetseite nur ein "Baustellen"-Schild mit dem Hinweis, dass
hier "die Internetpräsenz der Domain ahd.de" entstehe. Danach
konnten unterschiedliche Inhalte abgerufen werden, jedenfalls im
Februar 2004 auch Dienstleistungen der Beklagten wie z.B. das
Zurverfügungstellen von E-Mail-Adressen oder das Erstellen von
Homepages. Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Nutzung der
Bezeichnung "ahd" für das Angebot dieser Dienstleistungen zu
unterlassen und in die Löschung des Domainnamens einzuwilligen.
Landgericht und Oberlandesgericht haben der Klage
stattgegeben.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt, soweit die
Beklagte verurteilt worden ist, die Benutzung der Bezeichnung "ahd"
für die genannten Dienstleistungen zu unterlassen. Hinsichtlich der
Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung des Domainnamens
"ahd.de" hat er das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage
abgewiesen, so die Anwältin.
Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass die Klägerin aufgrund
ihres nach der Registrierung des Domainnamens entstandenen Rechts
an der Unternehmensbezeichnung der Beklagten verbieten könne, die
Buchstabenkombination "ahd" als Kennzeichen für die im
Schutzbereich der Geschäftsbezeichnung der Klägerin liegenden Waren
und Dienstleistungen zu benutzen. Die Registrierung des
Domainnamens führe nur dazu, dass der Inhaber eines erst nach der
Registrierung entstandenen Namens- oder Kennzeichenrechts vom
Domaininhaber regelmäßig nicht die Löschung des Domainnamens
verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen
könne (BGH, Urt. v. 24.4.2008 – I ZR 159/05, GRUR 2008, 1009 –
afilias.de). Sie berechtige als solche den Domaininhaber dagegen
nicht dazu, unter dem Domainnamen das Kennzeichenrecht des Dritten
verletzende Handlungen vorzunehmen. Der Domainname sei von der
Beklagten vor Oktober 2001 auch nicht so verwendet worden, dass an
der Bezeichnung "ahd" ein gegenüber der Geschäftsbezeichnung der
Klägerin vorrangiges Kennzeichenrecht der Beklagten entstanden
sei.
Einen Anspruch der Klägerin auf Löschung des Domainnamens hat der
Bundesgerichtshof dagegen verneint. Auf eine Kennzeichenverletzung
könne das Löschungsbegehren nicht gestützt werden, weil das Halten
des Domainnamens nicht schon für sich gesehen eine Verletzung der
Geschäftsbezeichnung der Klägerin darstelle. Ein Löschungsanspruch
sei auch nicht unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbswidrigen
Mitbewerberbehinderung gegeben. Dass die Klägerin ihre
Geschäftsbezeichnung "ahd" nicht in Verbindung mit der
Top-Level-Domain "de" als Domainnamen nutzen könne, habe sie
grundsätzlich hinzunehmen, weil sie die Abkürzung "ahd" erst nach
der Registrierung des Domainnamens auf die Beklagte in Benutzung
genommen habe. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs handelt die
Beklagte im Streitfall nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich
auf ihre Rechte aus der Registrierung des Domainnamens
beruft.
Die Anwältin empfahl, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen
Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen.
Abmahnfrei zum Online-Händler
Sie treten
zwar nicht mehr in Massen auf, aber sind immer noch existent:
Abmahnungen im Internethandel. Der Kölner Zertifizierer "Trusted
Shops", hat jetzt eine Studie: Shop-Abmahnungen veröffentlicht, nach
der die Anzahl der durchschnittlichen Abmahnungen pro Shop von 2,1
auf 1,6 leicht gesunken ist.
So liege der größte Gefahrenpunkt nach wie vor beim Widerrufsrecht
- 39 Prozent der Abmahnungen drehten sich der Studie zufolge allein
um diesen Bereich, der damit noch kräftig um 13 Prozent in der
Statistik zulegen konnte. Mit großem Abstand erst folgen weitere
häufige Abmahngründe wie Markenrechtsverletzungen und
Urheberrechtsverletzungen (11,8 beziehungsweise 8,8 Prozent). Der
Zertifizierer rät zur Verwendung der Musterwiderrufsbelehrung des
Bundesjustizministeriums.
Eines der größten Probleme des deutschen "Abmahnungswesens" sei der
immense finanzielle Schaden für die Shopbetreiber, erklärte
"Trusted Shops" In über der Hälfte der Fälle betrug der jeweilige
Schaden über 1.500 Euro, in einigen Fällen sogar 25.000 Euro und
mehr. Insgesamt ist die Summe der Schäden gestiegen, und 46 Prozent
der Shopbetreiber sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Bei der Frage, was sie sich an Maßnahmen gegen Abmahnungen und die
gravierenden wirtschaftlichen Folgen wünschen, sehen die
Onlinehändler vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht: 74 Prozent
halten eine gesetzliche Limitierung der Abmahnkosten für
erfolgversprechend, weitere 68 Prozent meinen, dass vereinfachte
Gesetze dazu beitragen könnten, unbeabsichtigte Verstöße zu
vermeiden.
Deutschlands bestes Netzwerk kommt aus
Lüdenscheid
Auf der Jahrestagung der Kompetenznetze
wurden die Sieger des Wettbewerbes "Kompetenznetz 2009" (www.kompetenznetze.de) geehrt. Bei diesem Wettbewerb,
der mit insgesamt 35.000 Euro dotiert ist, ging es um deutlich mehr
als den Anstieg von Mitgliederzahl oder Finanzvolumen. Vielmehr
stand ein nachhaltiges Finanz- und Wachstumskonzept für Netzwerke
im Vordergrund.
Der erste Platz ging an das Kompetenzzentrum "Oberflächentechnik
Kunststoffe" aus Lüdenscheid. Dort arbeiten Unternehmen und
Forschungseinrichtungen seit 20 Jahren an gemeinsamen F&
E-Projekten und organisieren Bildungsangebote für die Mitglieder.
Es ist ein stetig wachsendes, auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes und
ausschließlich durch Industriemittel getragenen Netzwerk.
Schwerpunkte sind Oberflächen- und Dekorationsverfahren für
Kunststoffteile, die Modifikation und Funktionalisierung von
Werkzeug- und Bauteiloberflächen sowie die Analyse und
Prüftechnik.
Die Initiative Kompetenznetze Deutschland ist eine Maßnahme des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und vereint
gegenwärtig 110 Technologiecluster aus neun Innovationsfeldern.
Kompetenznetze im Sinne der Initiative sind regional konzentrierte,
aber überregional agierende Innovationsnetzwerke mit einem
thematischen Fokus. Die neun Innovationsfelder umfassen dabei alle
wichtigen Technologiebereiche und reichen u. a. von der
Biotechnologie, Luft- und Raumfahrttechnik über Neue Materialien
und Chemie sowie Mikro-Nano-Opto-Technologie bis zur Informations-
und Kommunikationstechnologie. Diese Netzwerke repräsentieren die
Leistungsfähigkeit der Unternehmen, Forschungseinrichtungen und
Hochschulen in diesen Technologie- und Wirtschaftsfeldern. Durch
ein gezieltes Management und Kooperation in der Wertschöpfungskette
konnten so bereits zahlreiche Innovationen generiert werden.
Interessierte Netze, die sich um Aufnahme bewerben, müssen sich
einem speziellen Evaluierungsverfahren unterziehen. Über die
Aufnahme entscheidet der unabhängige wissenschaftliche Beirat der
Initiative. Aufgrund eindeutig definierter Qualitätskriterien ist
die Mitgliedschaft damit ein Qualitätsnachweis und symbolisiert ein
Gütesiegel.
UMTS: 16 Millionen Anschlüsse in
Deutschland
Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse ist im
vergangenen Jahr um zehn Millionen gestiegen. Sie lag zum
Jahreswechsel bei rund 107,4 Millionen und soll in diesem Jahr um
fünf Millionen steigen. Dies teilte der Branchenverband BITKOM
anlässlich der Mobilfunkmesse Mobile World in Barcelona mit.
Dabei boomen vor allem schnelle Internetverbindungen im Mobilfunk.
Zum Jahreswechsel gab es knapp 16 Millionen UMTS-Anschlüsse in
Deutschland. In diesem Jahr soll die Zahl um gut 40 Prozent auf
22,7 Millionen Anschlüsse steigen. Nach Angaben des Verbandes
bringt derzeit die neue Generation der Smartphones und Netbooks
einen Schub bei den UMTS-Teilnehmerzahlen.
Laut einer EITO-Prognose (European Information Technology
Observatory) wächst der Gesamtumsatz in Deutschland im Jahr 2009 um
0,3 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro. Aber auch Internetanwendungen
für Handys und Notebooks sollen einen Boom erleben. Der Umsatz mit
mobilen Datendiensten legt in diesem Jahr voraussichtlich um acht
Prozent auf 5,5 Milliarden Euro zu. Neben den Handys hat sich mit
den Mini-Notebooks eine zusätzliche Gruppe von Endgeräten für den
mobilen Datenaustausch etabliert. Die sogenannten Netbooks verfügen
über integrierten Mobilfunkzugang oder nutzen einen USB-Stick für
das drahtlose Internet. Anders als bei mobilen Datendiensten fallen
die Umsätze mit Mobilfunkgesprächen in Deutschland wegen sinkender
Tarife voraussichtlich um zwei Prozent auf 16,8 Milliarden Euro -
obwohl immer mehr Menschen immer länger mit dem Handy
telefonieren.
2009 wird das Jahr der mobilen
Datendienste
Der weltweite Markt für
Mobilfunkdienste wird im Jahr 2009 voraussichtlich um 6,6 Prozent
auf 578 Milliarden Euro wachsen. Dies geht aus einer aktuellen
Prognose des Marktforschungsinstituts EITO (www.eito.com)hervor.
Demnach werde der weltweite Umsatz mit Handy-Gesprächen um 4,2
Prozent auf 454 Milliarden Euro und die Nutzung von mobilen
Datendiensten um 16 Prozent auf 124 Milliarden Euro steigen.
Laut der EITO-Prognose wächst der Gesamtumsatz in Deutschland im
Jahr 2009 um 0,3 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro. Aber auch
Internetanwendungen für Handys und Notebooks sollen einen Boom
erleben. Der Umsatz mit mobilen Datendiensten legt in diesem Jahr
voraussichtlich um acht Prozent auf 5,5 Milliarden Euro zu. Neben
den Handys hat sich mit den Mini-Notebooks eine zusätzliche Gruppe
von Endgeräten für den mobilen Datenaustausch etabliert. Die
sogenannten Netbooks verfügen über integrierten Mobilfunkzugang
oder nutzen einen USB-Stick für das drahtlose Internet. Anders als
bei mobilen Datendiensten fallen die Umsätze mit
Mobilfunkgesprächen in Deutschland wegen sinkender Tarife
voraussichtlich um zwei Prozent auf 16,8 Milliarden Euro - obwohl
immer mehr Menschen immer länger mit dem Handy telefonieren.
Größter Einzelmarkt in Europa mit überdurchschnittlich hohen
Wachstumsraten ist Großbritannien. Die Umsätze steigen dort im
laufenden Jahr voraussichtlich um 3,8 Prozent auf 26,4 Milliarden
Euro. Auf Platz drei der größten europäischen Mobilfunkmärkte liegt
Frankreich mit einem prognostizierten Wachstum von 2,8 Prozent auf
20,4 Milliarden Euro im Jahr 2009.
Das European Information Technology Observatory liefert aktuelle
Marktdaten zu den weltweiten Märkten der Informationstechnologie,
Telekommunikation und Unterhaltungselektronik. EITO arbeitet unter
anderem mit den führenden Marktforschungsinstituten PAC, IDATE und
GfK zusammen.
Fallstricke des E-Mail-Marketing umgehen
Werbung per E-Mail ist günstig, hat eine große Reichweite, ist
extrem anpassungsfähig – und ist nicht selten eine juristische
Gratwanderung, wenn der Versender über Rechte und Pflichten nicht
gründlich informiert ist. Experten des eco Verband der deutschen
Internetwirtschaft e.V. geben Hilfestellung.
„Als Laie wie als Profi kann man leicht folgenschwere Fehler
machen, wenn man Anforderungen, die sich aus der aktuellen
Rechtsprechung – wie z.B. dem Payback-Urteil des BGH – ergeben,
übersieht. Aber auch das Thema Co-Sponsoring muss genauer unter die
Lupe genommen werden”, sagt Rechtsanwalt Sven Karge, eco
Fachbereichsleiter Content. „Deswegen sollten sich Unternehmen, die
E-Mail-Marketing betreiben, in regelmäßigen Abständen juristisch
beraten lassen, um auf dem neuesten Stand zu sein und möglichen
Problemen vorzubeugen.”
Erste Hilfe leistet dabei die „eco Richtlinie für zulässiges
E-Mail-Marketing”, die umfangreiche Broschüre ist unter http://www.eco.de/onlinemarketing
zum Download verfügbar.