02.11.09 – 30.11.09
in Kooperation mit EC Ruhr und ECC Handel
- Breitbandmarkt in der EU wächst
- Rahmenbedingungen für Cloud Computing definieren
- Verbraucherinteressen im Internet geschützt
- 40-Euro-Klausel
- 25 Millionen Breitbandanschlüsse in Sichtweite
- Geldgeschäfte kennen keine Grenzen
- Telefonbuch war gestern: Virtuelle Anrufweiterleitung
Breitbandmarkt in der EU wächst
Mit mehr als elf Millionen neuen Festnetzanschlüssen sind Internet-Breitbandverbindungen weiter auf dem Vormarsch. Einem neuen Kommissionsbericht (Breitband Benchmark) zufolge verfügten im Juli 2009 bereits 24 Prozent der EU-Bevölkerung über einen entsprechenden Anschluss. Im Juli 2008 waren es noch 21,6 Prozent.
In Deutschland haben sogar 27,5 Prozent einen Breitbandanschluss. Mit einem Wachstum von 54 Prozent gewinnen auch mobile Breitbandnetze EU-weit an Bedeutung und werden bereits von 4,2 Prozent der Bürger genutzt. Zudem wird die Breitbandübertragung immer schneller: 80 Prozent der Verbindungen in der EU erreichen nun eine Download-Geschwindigkeiten von mindestens zwei Megabit/Sekunde (Mbit/s).
Nach den neuen Zahlen stieg die Zahl der Breitbandanschlüsse im letzten Jahr EU-weit um durchschnittlich 10,7 Prozent. Am 1. Juli 2009 gab es in der EU etwa 120 Millionen feste Breitbandanschlüsse, von denen 11,5 Millionen seit Juli 2008 hinzugekommen sind. Dänemark und die Niederlande stehen mit einer Breitbandversorgung von 40 Prozent der Bevölkerung beim Breitbandanschluss weiterhin an der Weltspitze. Neben den beiden rangieren weitere sieben EU-Länder rangieren vor den USA, wo die Breitbandversorgung bei 25,8 Prozent liegt (Dänemark 37,3 Prozent, Niederlande 36,2 Prozent, Schweden 31,3 Prozent, Finnland 30,7 Prozent, Luxemburg 28,8 Prozent, das Vereinigte Königreich 28,4 Prozent, Frankreich 27,7 Prozent, Deutschland 27,5 Prozent und Belgien 27,5 Prozent).
Der durchschnittliche Marktanteil der etablierten Telekommunikationsanbieter hat sich in der EU bei 45 Prozent stabilisiert. Die beherrschende Stellung der etablierten Betreiber auf den Breitbandmärkten (einschließlich weiterverkaufter Anschlüsse) geht strukturell zurück zugunsten des Wettbewerbs der grundlegenden Infrastrukturen. Vollständig entbündelte und gemeinsam genutzte Teilnehmeran-schlüsse machen 71,4 Prozent der DSL-Leitungen aus, gegenüber 65,2 Prozent noch vor einem Jahr. Die Zahl der entbündelten Teilnehmeranschlüsse steigt nun langsamer als im Vorjahr, was aber vor allem zulasten des Weiterverkaufs geht, einer Zugangsform für Neueinsteiger, die nur geringe Investitionen erfordert und seit 2008 von 18,2 Prozent auf 10,6 Prozent gesunken ist. Tatsächlich haben neue Telekom-Anbieter nach und nach selbst investiert und damit zu einem stärker wettbewerbsbestimmten Breitbandmarkt beigetragen.
Zukunftsfähigkeit sichern - Rahmenbedingungen für Cloud Computing definieren
Immer mehr Unternehmen setzen auf verbrauchsabhängige Cloud Services und nutzen Software, Infrastruktur und Plattformen, um sich die damit verbundenen Vorteile in Kostenersparnis, Flexibilität und reduziertem Verwaltungsaufwand zu sichern. Hierfür sind angesichts des internationalen Wettbewerbs klare und eindeutige vertragliche Rahmenbedingungen eine zwingende Voraussetzung. Bei den Anwendern herrscht vielerorts jedoch Verwirrung, der Anbietermarkt ist unübersichtlich und Leistungsvergleiche schwierig. Zudem fehlt es an Standardisierungen und Rechtssicherheit. Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. sieht in einer Initiative, die Anbieter und Anwender zusammenbringt und sich für zeitgemäße Rahmenbedingungen einsetzt, eine wichtige Unterstützung, um deutschen Unternehmen den Einstieg in den Zukunftstrend Cloud Computing zu erleichtern.
„Die Anwender von Cloud Services brauchen Entscheidungshilfen und Investitionssicherheit, die Anbieter zeitgemäße Rahmenbedingungen in Sicherheits-, Verfügbarkeits- und Compliance-Fragen”, sagt Bernd Becker, Vorstand Online Services des eco. „Der Markt braucht eine Expertengruppe, die Standards erarbeitet und Rechtsrahmen klärt. Die nationalen Gesetzesgrundlagen sind für die heutige internationale Rechtspraxis nicht handhabbar. Wenn wir in diesen Punkten nicht schnell nacharbeiten, verlieren wir den Anschluss.” Cloud Computing fällt rechtlich unter Auftragsdatenverarbeitung. Das bedeutet, dass die Cloud Services nutzenden Unternehmen selbst die Verantwortung für ihre Daten tragen – oft ohne zu wissen, in welchem Land ihre Daten physisch vorgehalten werden und welches Recht demnach zur Anwendung kommt. Diese Gesetzgebung liegt im Recht zur informationellen Selbstbestimmung begründet. „Der Schutz dieses wichtigen Grundrechts stammt aus der Zeit der Lochkarten und muss an die heutige Situation angepasst werden.”
Verbraucherinteressen im Internet geschützt
Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen bei Mobilfunkanwendungen im Internet durchgesetzt. Alle in einer Untersuchung beanstandeten Internetseiten wurden korrigiert.
Im Juni 2008 überprüften alle europäischen Behörden, die für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, die Angebote von sogenannten Content Services für den Mobilfunkbereich im Internet wie Klingeltöne, Logos und Spiele. Die als „Sweep” bezeichnete grenzüberschreitende Aktion wurde von der Europäischen Kommission koordiniert.
In Deutschland hat das BVL diese Aktion durchgeführt – in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherverbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Die Ermittlungen ergaben bei 20 der insgesamt 30 untersuchten Seiten Anhaltspunkte für Rechtsverstöße.
Inzwischen sind alle Webseiten, auf denen sich die Verstöße bestätigt haben, von den Anbietern korrigiert worden. Die Phase der Rechtsdurchsetzung konnte so erfolgreich abgeschlossen werden. Dafür haben die beteiligten Verbände in Abstimmung mit dem BVL die deutschen Anbieter abgemahnt und eine Änderung der Webseiten in Einklang mit den Verbraucherinteressen sowie entsprechende Unterlassungserklärungen erwirkt. Das BVL hat überdies in einem europäischen Netzwerk gemeinsam mit seinen Partnerbehörden im EU-Ausland die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen durch die grenzüberschreitend tätigen Anbieter durchgesetzt und eine rechtskonforme Umgestaltung ihrer Webseiten erreicht.
So müssen unter anderem Preis und Leistungsmerkmale der angebotenen Dienste klar und deutlich angegeben werden. Insbesondere dürfen Anwendungen nicht als kostenfrei beworben werden, wenn versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Außerdem hat das BVL durchgesetzt, dass über die Identität und Kontaktdaten der Anbieter informiert wird, und dass die Vertragsbedingungen leicht auffindbar, verständlich und in deutscher Sprache für die Verbraucher zur Verfügung stehen.
Mit dieser Aktion hat das BVL einen bedeutenden Beitrag geleistet, um Verbraucher, vor allem Kinder und Jugendliche, im Bereich der Mobilfunkanwendungen im Internet vor unseriösen Angeboten zu schützen, die gegen die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen verstoßen.
Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zulasten einer Vielzahl von Verbrauchern und für die Einhaltung des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz.
Im Anschluss an die Aktion „Sweep 2008” zu Mobilfunkanwendungen hat das BVL dieses Jahr im Rahmen des „Sweep 2009” Angebote von Elektronikprodukten im Internet untersucht. 29 Anbieter wurden dabei überprüft. Bei 21 Webseiten gab es einen Verdacht auf einen Rechtsverstoß. Diese Verstöße werden derzeit in der laufenden Rechtsdurchsetzungsphase verfolgt.
40-Euro-Klausel
Online-Händler, insbesondere eBay-Händler, sind einer weiteren Abmahnwelle ausgesetzt. Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die Rücksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen.
Ansonsten kann dies als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden, warnen Experten der ARAG. Es liegen mittlerweile mehrere Gerichtsentscheidungen vor, die das Fehlen einer solchen AGB-Regelung als wettbewerbswidrig eingestuft haben.
Online-Händler sollten daher folgende Maßnahmen treffen: Verzicht auf die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung oder Aufnahme einer entsprechenden vertraglichen Regelung in die AGB. Ein Verzicht hat zur Folge, dass ein Händler nach einem Widerruf zwar in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen hat, er aber keine Abmahnung in diesem Bereich mehr befürchten muss.
Sollen hingegen dem Kunden die Rücksendekosten auferlegt werden, ist nach den aktuellen Gerichtsentscheidungen die zusätzliche Regelung in den AGB zwingend erforderlich.
25 Millionen Breitbandanschlüsse in Sichtweite
Die Umsätze mit Telekommunikationsdiensten in Deutschland werden im laufenden Jahr auf rund 62 Milliarden Euro sinken, was einem Rückgang von 3,6 Prozent zum Jahr 2008 entspricht. Dies geht aus der elften gemeinsamen TK-Marktstudie (Download-Link der Studie) des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und der Unternehmensberatung Dialog Consult hervor. Ursache für diese Ergebnisse seien demnach unter anderem weiter sinkende Endkundenpreise. Im Festnetzbereich können alternative Anbieter und Kabelnetzbetreiber zulegen. Trotz steigender Minutenzahlen und Datenumsätze sinke aber der Umsatz im Mobilfunk um 1,8 Milliarden Euro auf 23,6 Milliarden Euro.
Trotz des sinkenden Umsatzes nimm die Mobilfunknutzung laut der Studie mit 253 Millionen Verbindungsminuten pro Tag weiter zu. Der Anteil des Mobilfunks erhöht sich damit auf mehr als ein Drittel (28 Prozent), während im Festnetz die Minutenzahl von 666 Millionen auf 649 Millionen sinkt. Zum Jahresende wird es 109,1 Millionen Mobilfunkverträge geben, das entspricht einer Marktpenetration von 132,6 Prozent.
Auch im Breitbandbereich gibt es positive Nachrichten: So könnten die Wettbewerber mit Voice-over-IP-Komplettanschlüssen ihren Anteil von 21,2 auf 28,7 Prozent (3,7 Millionen Anschlüsse) steigern. Zudem werde die Zahl der Anschlüsse über TV-Breitbandkabel um 700.000 auf 2,2 Millionen steigen. Trotz dieser steigenden Zahl, greifen die Verbraucher aber lieber auf die klassische Telefonleitung beim Breitbandanschluss zurück. Insgesamt werden zum Ende des Jahres, der Studie zufolge 24,9 Millionen breitbandige Internetanschlüsse zur Verfügung stehen. Prof. Dr. Torsten J. Gerpott von der Duisburger Mercator School of Management, der die TK-Marktstudie wie in den Vorjahren mit der Dialog Consult GmbH im Auftrag des VATM erstellt hat, sieht den Breitbandmarkt "langsam an der Sättigungsgrenze".
Wer Breitband hat, der surft auch schnell: Die Zahl hochbitratiger DSL-Anschlüsse mit mindestens 16 Megabit pro Sekunde Downstream-Geschwindigkeit hat sich auf 1,6 Millionen verdoppelt. Dabei downloaden 44,3 Prozent der Deutschen Daten mit Geschwindigkeiten zwischen sechs und bis zu 16 MBit pro Sekunde. Daraus resultiert auch, dass das jährliche Breitband-Verkehrsvolumen auch in diesem Jahr weiter steigt und zwar um 38 Prozent auf 3,3 Milliarden Gigabytes. Grund sind vor allem die steigenden Video-Download oder Streaming Möglichkeiten.
Geldgeschäfte kennen keine Grenzen
Effiziente Abwicklung von Geldgeschäften und das europaweit: Nationale Unterschiede erschwerten bisher teilweise den elektronischen Zahlungsverkehr. Verbraucher und Unternehmen können nun ab sofort Lastschriftverfahren zwischen verschiedenen Ländern des Euro-Raums direkt durchführen. Ermöglicht wird dies durch das SEPA-Lastschriftverfahren des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA - Single Euro Payments Area). Zudem können Bankkunden regelmäßige Zahlungen über das neue Verfahren abwickeln.
Flankiert wird die von der Branche auf den Weg gebrachte Initiative durch neue EU-Vorschriften über Zahlungsdienste und grenzüberschreitende Zahlungen, die am 1. November in Kraft getreten sind und sicherstellen sollen, dass SEPA-Lastschriftverfahren genauso einfach, effizient und sicher sind wie nationale Zahlungsverfahren, ohne dabei teurer zu sein. Tausende von Banken des Euro-Raums haben sich dem neuen System bereits angeschlossen. Das Lastschriftverfahren wird von den Gläubigern eingeleitet, aber die Kunden können stets darüber entscheiden, ob sie ein Lastschriftverfahren bei ihrem Bankkonto akzeptieren wollen oder nicht. Zwar sind Lastschriftverfahren in vielen Ländern des Euro-Raums weit verbreitet, doch gibt es bisher keinen europaweiten Rahmen für eine grenzüberschreitende Anwendung dieser Zahlungsform. Tausende europäischer Banken haben sich dem neuen System zum Zeitpunkt seiner Einführung bereits angeschlossen.
Darüber hinaus konsultiert die Wettbewerbsbehörde der EU-Kommission Marktbeteiligte zu ihrem Entwurf einer Orientierungshilfe für Lastschriftverfahren im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Sie fordert zur Stellungnahme zu einem Arbeitspapier ihrer Dienststellen auf, das den Beteiligten des SEPA-Lastschriftverfahrens (SDD) weiterführende Erläuterungen an die Hand gibt und auf diese Weise gewährleisten soll, dass im Rahmen des SDD verwendete kollektive Vereinbarungen über Finanzierungsmodelle mit den Wettbewerbsbestimmungen des EG-Vertrags im Einklang stehen.
Mit dem vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (EPC) am 2. November 2009 eingeführten SEPA-Lastschriftverfahren steht Verbrauchern und Unternehmen erstmals ein gesamteuropäisches System für grenzüberschreitende Lastschriften zur Verfügung. Einsendeschluss für Stellungnahmen ist der 14. Dezember 2009. Im Anschluss an diese Konsultationsrunde kann die Kommission gegebenenfalls beschließen, eine endgültige Orientierungshilfe anzunehmen.
Telefonbuch war gestern: Virtuelle Anrufweiterleitung
Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz können künftig Personen angerufen werden, auch wenn diese nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis gelistet sind. So könnte über eine spezielle Service-Hotline nach der Rufnummer des gewünschten Gesprächspartners unter Angabe des Namens und Wohnort gefragt werden. Der Adressat bekommt danach eine SMS mit dem Gesprächswunsch und der Nummer des Anrufers. Er entscheidet dann selbst, ob er das Telefonat führt oder nicht. Möglich sei aber auch eine direkte Verbindung über die Service-Hotline, wenn der gewünschte Gesprächspartner zustimmt.
Der Vermittlungsdienst habe die Aufgabe eines virtuellen Sekretariats, bei der die Rufnummer des Angerufenen bei der Vermittlung geheim bleibe, erklärte der Branchenverband Hightech-Verband BITKOM. Der Vermittlungsdienst sei für den Anrufer kostenpflichtig und kann über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Manche Anbieter wollen auch mit Mobilfunk-Netzbetreibern oder Internet-Communities kooperieren. Deren Kunden können sich dann von den neuen Hotlines anrufen lassen, wenn sie dem vorher im Grundsatz zugestimmt haben.
Falls ein Netzbetreiber eine Vermittlung in Eigenregie betreibe, können die Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme widersprechen, so der Verband. Dieser Widerspruch untersagt dem Betreiber künftige Kontaktaufnahmen. Alternativ können sich Verbraucher auf eigene Initiative bei Vermittlungsdiensten registrieren. Speziell für Internet-Portale und Communitys sind künftig neue Services zur Kontaktaufnahme denkbar. Nutzer solcher Portale können dann mit der Unterstützung von Call Centern andere Nutzer kontaktieren, ohne dass diese ihre Nummern im Internet öffentlich angeben müssen.