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INNOVATION UND UMWELT

Informationen 07-08/2009

01.06.09 – 30.06.09
in Kooperation mit EC Ruhr, ECC Handel und secure-it.nrw

– Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
– PageImpressions bleiben Leistungsgröße
– Mobile IKT-Lösungen schaffenMarkttransparenz
– E-Justice beim Grundbuchverfahren
– Reiseinfos aus dem Internet
– BSI erweitert ISi-Reihe um Themenbereich E-Mail-Nutzung
– Studie: Kleidungsverkauf im Internet boomt
– Zwölf goldene Regeln zur Reisebuchung im Internet

Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personal Computer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Darauf verweist ein Anwalt der DASV Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu seinem Urteil vom 19. Mai 2009, Az.: 7 B 08.2922.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) angegeben, in seiner Kanzlei einen internetfähigenPC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Daraufhinteilte die GEZ dem Kläger mit, dass er seit dem 1. Januar 2007 rundfunkgebührenpflichtigsei, und setzte, nachdem der Kläger die mitgeteilten Rundfunkgebühren nicht bezahlt hatte,diese mit Bescheid fest.
Die hiergegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach blieben erfolglos.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun die vorangegangeneEntscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, betont der Anwalt.
In der mündlichen Verhandlung habe der Senat mit den Beteiligten unter anderemdie Frage diskutiert, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, d.h. mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, sowie die Frage, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unter Umständen verpflichtet sei, den Zugang zu inländischen Rundfunkprogrammen im Internet von einer Registrierung des betreffenden Rundfunkteilnehmers abhängig zu machen (z.B. über ein "GEZ-Portal"). Auf diese Weise könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen.
Das Gericht hat die Revision gegen dieses Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

PageImpressions bleiben Leistungsgröße
Auch in Zukunft bleiben die von der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) geprüften PageImpressions ein Faktor zur Darstellung der Werbeträgerleistung von Online-Medien. "Allerdings sehen alle Marktpartner die Notwendigkeit, diese Messgröße den aktuellen Entwicklungen und Marktanforderungen im Hinblick auf Technik, Inhalte und Nutzerverhalten anzupassen", so ein IVW-Sprecher heute in Berlin.
Derzeit werde ein Maßnahmenpaket diskutiert, das neue Definitionen und wesentliche Erweiterungen und Differenzierungen der Leistungswerte zum Gegenstand hat. Unter anderem sollen PageImpressions künftig stärker an die tatsächliche Werberelevanz des Nutzungsvorgangs geknüpft werden. Mit den hierfür erforderlichen Beschlüssen würden die IVW-Gremien kurzfristig befasst. "Darüber hinaus ist es unser gemeinsames Ziel, Leistungswerte wesentlich stärker in Zusammenhang mit Herkunft, Plattformen und Inhalten in Form eines multidimensionalen Kategoriensystems zu differenzieren", so der Sprecher der Medienkontrollgesellschaft.

Mobile IKT-Lösungen schaffen Markttransparenz
Mobile Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten ein wichtiges Potenzial zur Erhöhung der Wertschöpfung in mittelständischen Unternehmen und Verwaltungen. Dies ist das Ergebnis der Studie "Mobilisierung von Wertschöpfungsprozessen durch innovative und sichere Informationstechnologie", die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegeben wurde.
Die Studie zeigt, dass mobile IKT-Lösungen die Kosten und die Fehleranfälligkeit papierbasierter Prozesse reduzieren, mehr Markttransparenz schaffen, Prozesse beschleunigen und sowohl die Effizienz als auch die Effektivität der Wertschöpfung in Unternehmen und Verwaltungen steigern können. Dabei handelt es sich nach Einschätzung der Autoren um große Auswirkungen, vor allem in den vier Anwendungsfeldern Verwaltung, Maschinenbau, Gesundheitswirtschaft und Handwerk, die auch mit dem BMWi-Förderprogramm "SimoBIT" (www.simobit.de) adressiert werden.
Durch die Integration mobiler IKT-Lösungen werden Wertschöpfungsprozesse so umgestaltet, dass neue Geschäftsmodelle entstehen, die unter anderem zu weitreichenden Kosten- und Zeitersparnissen sowie zu mehr Flexibilität und verbesserten Kundenbeziehungen führen. Beispiele sind neue mobilfunkgestützte Wartungsdienste, neue Formen der Online-Kooperation von KMU's sowie verbesserte Assistenzsysteme für die Notfallmedizin, Pflegelogistik oder Feuerwehr. Andererseits stellen die mit mobiler IKT-Nutzung einhergehenden Veränderungen mit Blick auf die deutlich erweiterten Organisations- und Interaktionsmöglichkeiten ganz neue Anforderungen an Mitarbeiter und Management. Entsprechende Prozesse müssen daher aktiv durch ein "Change Management" begleitet und neue Anreize für die Mitarbeiter zur Ausschöpfung der neuen mobilen IKT-Möglichkeiten geschaffen werden.
Gemäß den Ergebnissen der neuen BMWi-Studie werden im Jahr 2012 die mobilen Daten-Dienste 5,7 Mrd. Euro Gesamtumsatz und damit bereits ein Drittel der Mobilfunkumsätze insgesamt aufweisen. Derzeit bringen die zunehmend auch im Unternehmensbereich eingesetzten mobilen Daten-Anwendungen bereits 2,3 Mrd. Euro an Umsätzen ein. Gleichwohl sind noch große Anstrengungen nötig. Denn die breite Anwendung mobiler IKT in betrieblichen Prozessen bezieht sich im Wesentlichen immer noch auf Büroanwendungen, wie E-Mail, Terminplanung usw.
Die Studie hat systematisch alle Hemmnisse, Triebkräfte und Wachstumschancen analysiert und gibt anhand der empirischen Untersuchung der im Rahmen des SimoBIT-Programms geförderten FuE-Projekte wichtige Hinweise zum praktischen Handeln. So werden als kritische Erfolgsfaktoren für eine schnelle Verbreitung und Erschließung der Effizienzpotenziale mobiler IKT-Lösungen unter anderem flexible Produktmodelle empfohlen, die sich ohne großen Aufwand auf erweiterte Kundenwünsche und angrenzende Marktsegmente anpassen lassen. Außerdem ist es wichtig, modulare Lösungen zu schaffen, die eine möglichst einfache und intuitive Handhabung bieten und so das Vertrauen in die Systeme sowie die Akzeptanz aufseiten der Nutzer stärken. Von großer Bedeutung sind hier insbesondere hohe Sicherheit bei der Datenübertragung und die Möglichkeit, die neuen IKT-Dienste nahtlos in bestehende Systeme integrieren zu können. Schließlich kommt es bei der Entwicklung der neuen mobilen IKT Dienste für Unternehmen und Verwaltungen auch darauf an, dass frühzeitig Kooperationspartner gewonnen und detaillierte Businesspläne erstellt werden.

E-Justice beim Grundbuchverfahren
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren (www.bmj.de/grundbuch) beschlossen. Damit wird der rechtliche Rahmen für E-Justice im Grundbuchverfahren abgesteckt. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen, um den Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sog. BGB-Gesellschaften oder GbR) nach der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit durch den Bundesgerichtshof weiterhin eine verlässliche und effektive Teilnahme am Grundstücksverkehr zu ermöglichen.
Die Grundbücher selbst werden in Deutschland bereits weitgehend in elektronischer Form geführt. In einem nächsten Schritt wird nun die elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt ermöglicht. Die für eine Grundbucheintragung erforderlichen Urkunden können künftig als elektronische Dokumente übermittelt und vom Grundbuchamt in einer elektronischen Akte aufbewahrt werden. Das Gesetz gibt den rechtlichen Rahmen für ein medienbruchfreies elektronisches Grundbuchverfahren vor. Von der Übermittlung der Eintragungsunterlagen an das Grundbuchamt über die Bearbeitung durch den Rechtspfleger bis hin zur Ablage in der elektronischen Akte und der Eintragungsmitteilung an die Verfahrensbeteiligten können alle Verfahrenschritte nun elektronisch erfolgen. Die strengen Formerfordernisse des papiergebundenen Grundbuchverfahrens werden übernommen. Eine zur Eintragung im Grundbuch erforderliche Erklärung bedarf auch in den Fällen des elektronischen Rechtsverkehrs der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Von der notariellen Urkunde übermittelt der Notar dem Grundbuchamt eine beglaubigte elektronische Abschrift, die eine zuverlässige Prüfung der Authentizität und der Integrität des elektronischen Dokuments ermöglicht.
Der elektronische Rechtsverkehr hat sich bereits in anderen gerichtlichen Verfahren - insbesondere dem Handelsregisterverfahren - bewährt. Seine Praxiseinführung im Grundbuchverfahren wird voraussichtlich sukzessive erfolgen. Zeitpunkt und Umfang der Einführung bestimmen die jeweiligen Landesregierungen. Dabei können Notare, die Hauptkommunikationspartner der Grundbuchämter, zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet werden. Bürgerinnen und Bürger werden sich hingegen auch künftig in herkömmlicher Form an die Grundbuchämter wenden können.

Reiseinfos aus dem Internet - kostenlose Broschüre
Obwohl klassische Informationsquellen wie Reiseberichte in Zeitungen, Magazinen oder dem Fernsehen noch lange nicht ausgedient haben, wird das Internet bei der Reisevorbereitung für viele immer wichtiger. 30,8 Millionen Deutsche haben sich schon einmal vor dem Urlaub im weltweiten Datennetz schlaugemacht. Diese Daten gaben der Hightech-Verband BITKOM und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) auf Basis der Reiseanalyse Online der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) bekannt.
Am häufigsten steuern die Internetnutzer die Online-Auftritte von Hotels sowie von Fremdenverkehrszentralen und regionalen Touristikgesellschaften an. 84 Prozent haben diese Internetangebote schon einmal bei der Urlaubsplanung aufgerufen, 66 bzw. 63 Prozent allein in den vergangenen zwölf Monaten. Sehr populär sind ebenfalls Web-2.0-Angebote wie Bewertungsplattformen im Internet, auf denen Urlauber zum Beispiel Kommentare zu den Hotels abgeben können. Jeder zweite Internetnutzer hat in den vergangenen zwölf Monaten auf diese Weise Eindrücke und Meinungen von anderen Reisenden eingeholt. Die Internetseiten von Reisebüros locken nicht ganz so viele Urlaubsplaner an. Nur 26 Prozent der Internetnutzer hat 2008 Websites von Reisebüros zur Informationssuche besucht.
Sicher reisen heißt auch sicher buchen: Wer vor dem Urlaub nicht in die vermeintliche Schnäppchenfalle tappen will, dem sei die Publikation "12 goldene Regeln für Reisebuchungen im Internet" der EU-Initiative "klicksafe" und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfohlen. Die kostenlose Broschüre die in Kooperation mit der Landesanstalt für Medien NRW (LfM- www.lfm-nrw.de/publikationen/article/104) entstanden ist, gibt den Verbrauchern eine Orientierungshilfe bei der anstehenden Reisebuchung.

Studie: Kleidungsverkauf im Internet boomt
Ein Studie der ARIS Umfrageforschung (Quelle: www.bitkom.org): zufolge haben bereits 12,4 Millionen Bundesbürger Kleidung im Internet gekauft, darunter vor allem Frauen. So hat jede fünfte Deutsche (19,6 Prozent) schon einmal ein Stück für die Garderobe oder ein Accessoire wie Sonnenbrille oder Gürtel in den virtuellen Warenkorb gelegt.
Als Erfolgsfaktor wird vor allem der der hohe deutsche Verbraucherschutz gesehen. Deutschland hat europaweit mit die verbraucherfreundlichsten Gesetze für den Umtausch der bestellten Waren. Passt die Hose nicht oder entspricht die Handtasche nicht den Erwartungen, können die bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Die breite Akzeptanz des traditionellen Versandhandels in Deutschland hat den Erfolg des Kleidungskaufs im Internet ebenfalls befördert. Gegenüber dem klassischen Katalog punkten die zahlreichen Internetshops jedoch nicht nur durch ihr umfangreiches Angebot: Auch die Suchfunktion erleichtert das Online-Shopping enorm.
Der E-Commerce ist in Deutschland viel beliebter als in den meisten anderen europäischen Ländern. 42 Prozent der Bundesbürger haben nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat im vergangenen Jahr im Internet eingekauft. Der europäische Schnitt lag bei 24 Prozent.

BSI erweitert ISi-Reihe um Themenbereich E-Mail-Nutzung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zwei neue Schriften zur E-Mail-Sicherheit veröffentlicht. Die beiden Dokumente thematisieren die "Sichere Nutzung von E-Mail" und den "Sicheren Betrieb von E-Mail-Servern". Sie runden das Angebot der ISi-Reihe ab, die den BSI-Standard für die sichere Internetnutzung darstellt (www.bsi.bund.de/fachthem/sinet/isi-module.htm). .
Die beiden neuen ISi-Module enthalten Empfehlungen für Behörden und Unternehmen, um ihren E-Mail-Verkehr sicherer zu gestalten und ihre Informationen besser zu schützen. Sie richten sich sowohl an Anwender als auch an die IT-Verantwortlichen der Institutionen. Ein Themenschwerpunkt ist der Einsatz von Verschlüsselung und Signatur.
Das BSI bietet mit der ISi-Reihe Nutzern und Betreibern von IT-Systemen umfassende Empfehlungen zur Sicherheit von Netzen, Anwendungen und Diensten. Ausgangspunkt der Empfehlungen ist jeweils eine Grundarchitektur, die einen wirksamen Schutz gegen Gefährdungen aus dem Internet ermöglicht. Anhand verschiedener Szenarien wird aufgezeigt, wie diese Architektur an individuelle Gegebenheiten angepasst und für einen erhöhten Schutzbedarf erweitert werden kann.
Zu jedem Themengebiet erstellt das BSI eine Studie, eine kompakte Leitlinie und Checklisten für die Umsetzung. Die bisher erschienenen Module umfassen Sicherheitsempfehlungen für WLAN und Internetanbindungen, für Clients und Server sowie für E-Mail, Web-Angebote und Internettelefonie. Die ISi-Reihe wird kontinuierlich erweitert und stellt die aktuelle Fachposition des BSI zu grundlegenden Fragen der Internetsicherheit dar. Alle Dokumente der ISi-Reihe können kostenfrei als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

Zwölf goldene Regeln zur Reisebuchung im Internet
Reiseleistungen werden im Internet mittlerweile in einer kaum überschaubaren Vielfalt angeboten. Oft fehlt aber das Wissen darüber, welche Standards von einem Internet-Reiseanbieter erwartet werden dürfen und müssen. Mit ihrer aktualisierten Publikation "12 goldene Regeln für Reisebuchungen im Internet" geben die EU-Initiative "klicksafe" (www.klicksafe.de ) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (www.vz-nrw.de) in Kooperation mit der Landesanstalt für Medien NRW (LfM www.lfm-nrw.de/publikationen/article/104) den Verbrauchern Orientierungshilfe und Unterstützung an die Hand. Ob das ausgewählte Angebot seriös ist, lässt sich anhand der Broschüre dann leicht überprüfen.
Aktuellen Umfragen zufolge haben bereits 16,3 Millionen Deutsche ein Flugticket, 13 Millionen ein Hotelzimmer und sieben Millionen ein Auto im Internet gebucht. Wer sichergehen möchte, dass die Online-Buchung hält was sie verspricht, und "die schönsten Wochen des Jahres" nicht zum Reinfall werden, muss sich der Seriosität des Anbieters sicher sein. Hier setzt die Broschüre an.
So erwarten den Leser anschauliche Beispiele und prägnante Beschreibungen in Form eingängiger Regeln. Angefangen von der deutlichen Kennzeichnung des Anbieters bis zu den Zahlungsmodalitäten, kann der Verbraucher das ausgewählte Angebot unter die Lupe nehmen und die Kundenfreundlichkeit des Anbieters schnell überprüfen.

DOKUMENT-NR. 9269

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Wie hoch sind die Kosten für Wasser und Abwasser in hessischen Kommunen, und wie haben sich die Preise entwickelt? Antworten auf diese Fragen gibt der neue "Frisch- und Abwassermonitor" der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Hessen.

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Innovationskooperationen: Mut zur Allianz!

Von der strategischen Allianz bis zum Joint Venture: Wer seine Innovationskraft gemeinsam mit anderen Organisationen steigern möchte, hat verschiedenste Kooperationsformen zur Auswahl. Die jeweiligen Chancen und Risiken beleuchtet eine Veranstaltung am 10. Juni in Marburg.