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Nr. 85801
Gründung

Startup-Woche 2024

Die Startup-Woche bietet jedes Jahr einen direkten Einblick in die Düsseldorfer Startup-Szene, informiert, warum Trends auch zukünftig aus Düsseldorf kommen, und gibt die Möglichkeit, viel zu lernen.
Die IHK Düsseldorf ist auch bei der diesjährigen Startup-Woche in Düsseldorf als Ausrichterin mit drei Veranstaltungen vertreten. 
Montag, 
03.06.2024
Dienstag,
04.06.2024
Dienstag,
04.06.2024
Human Resource Management and Digitalisation
Bei den drei folgenden Veranstaltungen ist die IHK Düsseldorf als Kooperationspartnerin dabei!
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Startup Woche
Existenzgründung

Nachfolge-Bürgschaft (Bürgschaftsbank NRW)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge:
    Erwerb von Vermögenswerten, tätige Beteiligungen/Kauf von Anteilen, vorhabensbezogene Betriebsmittel und Warenlageraufstockungen, ergänzende Investitionen im Unternehmen

Wie wird gefördert?

  • 50 - 80-prozentige Ausfallbürgschaften mit einem Bürgschaftshöchstbetrag bis 2 Millionen Euro
Besonderheit: persönliche Haftung wird auf nur 20 Prozent der verbürgten Kreditsumme reduziert
Ausbildung

Teilzeitausbildung

Kurz erklärt: Teilzeitausbildung

Das Modell der Teilzeitberufsausbildung bietet gerade (alleinerziehenden) jungen Müttern oder Vätern oder in die familiäre Pflege eingebundenen Personen die Möglichkeit, ihre bereits begonnene Ausbildung abzuschließen oder eine Ausbildung trotz Pflege oder Betreuung zu beginnen.
Seit 2020 haben alle Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ein besonderer Grund muss nicht nachgewiesen werden.  
Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden.
Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht.
Den Betrieben bietet das Modell die Möglichkeit, bereits investierte Ausbildungszeit sinnvoll zu Ende zu führen und die Auszubildenden nach gemeinsamer Absprache zeitlich passgenau zu den jeweiligen Betriebsstrukturen einzusetzen. Ferner fällt die monatliche finanzielle Belastung aufgrund der reduzierten Ausbildungsvergütung geringer aus.
Bei der Teilzeitausbildung handelt es sich grundsätzlich um eine kürzere als im Betrieb übliche Ausbildungszeit pro Woche (zum Beispiel 30 Stunden statt 40 Stunden). Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen ‎Ausbildungszeit ist im Berufsausbildungsvertrag für ‎die gesamte Ausbildungszeit oder einen bestimmten ‎Zeitraum zu vereinbaren.‎
Diese Kürzung darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§ 7 ‎Abs. 1 BBiG).‎
Entsprechend der Kürzung verlängert sich die ‎Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum ‎Eineinhalbfachen der in der Ausbildungsordnung ‎festgelegten Ausbildungsdauer (zum Beispiel bei 3-jährigem ‎Ausbildungsberuf höchstens 4,5 Jahre). Die Dauer ist ‎auf ganze Monate abzurunden. Eine individuelle ‎Verlängerung nach § 8 Abs. 2 (zum Beispiel aufgrund von längeren Fehlzeiten ‎) bleibt unberührt.‎
Durch die individuellen Teilzeitmodelle wird nicht ‎immer ein Prüfungstermin erreicht, daher ist auch ‎über die Höchstdauer des 1,5-fachen hinaus eine ‎Verlängerung bis zur nächsten möglichen ‎Abschlussprüfung auf Verlangen des Auszubildenden ‎möglich (§ 7a Abs. 3 BBiG) .‎
Der Antrag der Eintragung des ‎Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Abs. 1 BBiG in ‎das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für ‎eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag ‎auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs. 1 ‎BBiG verbunden werden.‎

Urlaubsanspruch

Wenn Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie diese. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch dementsprechend.
Beispiel: Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 25 Stunden gibt es 25 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen à 5 Stunden gilt entsprechend: 25 : 5 x 4 = 20 Urlaubstage.

Wie sieht es finanziell aus?

Auch Teilzeit-Auszubildende erhalten eine Vergütung von ihrer Ausbildungsstätte. Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann sich ‎entsprechend der prozentualen Verkürzung der ‎täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit ( § 18 ‎Abs. 3 Satz 2 BBiG) verringern.‎ Über mögliche ergänzende Leistungen informiert die zuständige Agentur für Arbeit. Auch Kindergeld und Wohngeld können in Frage kommen. Zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung berät das Jugendamt. Ausbildungsbetriebe können sich unter www.foerderdatenbank.de über Förderprogramme informieren.

Warum profitiert gerade der Mittelstand von der Ausbildung in Teilzeit?

Unternehmen fällt es immer schwerer, alle Ausbildungsstellen zu besetzen. Mit der Ausbildung in Teilzeit erschließt man sich einen bislang vernachlässigten Bewerberpool.
Gut organisierte Mitarbeiter: Beispiel junge Eltern – diese sind extrem motiviert und verantwortungsvoll. Sie sind meist sehr effizient organisiert und entsprechen damit den Anforderungen an die Fachkräfte für morgen. 
Positives Image als Arbeitgeber: Mit dem Angebot, in Teilzeit auszubilden, kann sich der Mittelstand nicht zuletzt als familienbewusster und verantwortungsvoller Arbeitgeber präsentieren.

Vorteile für Auszubildende

Gerade junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die Kinder und Familienpflichten haben, können durch Teilzeitausbildung Zugang zum Beruf finden. Eine Vollzeitausbildung schaffen sie in der Regel nicht. 40 Prozent der jungen Mütter haben keinen Berufsabschluss.

Weiterführende Websites NRW

Es besteht noch immer ein großes Informationsdefizit und Unsicherheit bei Ausbildungsinteressierten und Betrieben darüber, was Teilzeitberufsausbildung ist und wie sie umgesetzt werden kann. Gleichzeitig bietet sie gute Chancen, Ausbildung und bestimmte Lebensumstände zu vereinen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.
Mit einem gemeinsamen „Aktionsplan Teilzeitberufsausbildung“ wollen die Landesregierung und die Regionaldirektion NRW die Teilzeitausbildung stärken und sie als attraktives und flexibles Ausbildungsmodell bei Ausbildungsinteressierten und Ausbildungsbetrieben bekannter machen.
Im Rahmen des Aktionsplans informieren die Beteiligten Interessierte im Internet und auf Veranstaltungen. Weitere Informationen zur Teilzeitausbildung und zum Aktionsplan finden Sie online.
Beratungsförderung

INQA-Coaching

Mit Hilfe des INQA-Coachings können KMU Lösungen erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren und gleichzeitig zukunftsweisend digitale Veränderungsprozesse erfolgreich umsetzen.
Hierbei geht es unter anderem darum, wie durch den Einsatz von digitalen Technologien die Arbeitsprozesse effizienter und produktiver gestaltet werden können. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigten unter anderem in Bezug auf Führung, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, Innovation sowie Unternehmenskultur berücksichtigt werden.
Wer wird gefördert?
  • KMU mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit und weniger als 250 Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen, einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro haben.
Wie wird gefördert?
  • Bis zu 12 Beratungstage à 8 Stunden (aufteilbar auf mehrere Tage) zu je 1.200 Euro (netto) werden mit einem Zuschuss von 80 Prozent (entspricht maximal 11.520 Euro) gefördert. Die Beratung muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen sein.
  • Anträge für das INQA-Coaching können in NRW nur zentral über die G.I.B. NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop gestellt werden.
Existenzgründung

Mittelstand trifft Startups

Mit dem Format „Mittelstand trifft Startups - bundesweit“ wurde eine digitale und branchenspezifische Veranstaltungsreihe geschaffen, die es Mitgliedsunternehmen der IHKs deutschlandweit ermöglichen soll, innovative und branchenspezifische Lösungen von Startups kennenzulernen und in den Austausch zu kommen.
In der dritten Runde liegt der Fokus auf der „Fachkräftesicherung”!
Fünf Startups, die das IHK-Expertengremium von ihren innovativen und branchenspezifischen Lösungen überzeugten, erhalten die Möglichkeit, sich in einem 5-minütigen Pitch zu präsentieren. 
Die virtuelle und kostenfreie Veranstaltung findet am 14. März 2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr statt. 
Zweite Runde 2023 Immobilienbranche und Hausverwaltungen
Erste Runde 2022: Baubranche
Machen Sie mit!

Umfrage zum DIHK-Gründungsreport 2024

Deutschland zum Land für Gründungen und Start-ups machen! Fünf-Minuten-Umfrage zum Gründungsstandort Deutschland
Ihre Meinung ist gefragt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat gemeinsam mit den IHKn eine bundesweite Umfrage unter angehenden und jungen Unternehmen gestartet, die vor allem eines herausfinden will:
Was muss geschehen, um den Gründungsstandort Deutschland zu verbessern?
Die IHK-Beraterinnen und Berater setzen sich kontinuierlich vor Ort für gute Rahmenbedingungen für Unternehmen ein. Dazu gehört auch der umfangreiche IHK-Service zur Unternehmensgründung. In diesen Gesprächen schildern Gründerinnen und Gründer auch immer wieder Erfahrungen mit Hemmnissen. Die Wünsche und Forderungen sollen deutschlandweit in Erfahrung gebracht und gebündelt werden. Die Ergebnisse der Umfrage werden bundesweit veröffentlicht und vor allem an die Politik vor Ort und in Berlin adressiert.
Möchten Sie sich beteiligen? Dann machen Sie mit. Sie benötigen nur etwa fünf Minuten für die Teilnahme.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mithilfe!