Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
Prüfungszeugnisse (auch als Facharbeiter- oder Kaufmannsgehilfenbriefe bekannt) sind wichtige Dokumente. Sie werden z. B. für Bewerbungen und zur Rentenberechnung benötigt. Jedoch kann es vorkommen, dass Prüfungszeugnisse verloren gehen.
Falls Sie die Berufsabschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK abgelegt haben, kann Ihnen die SIHK eine Zweitschrift ausstellen. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 26,00 – erhoben.
Falls Sie die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Zweitschrift wünschen füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.
Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Daten einen Gebührenbescheid und - sobald dieser beglichen wurde - die Zweitschrift per Post zugestellt.
Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Zum Zweck der Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis der Berufsausbildung. Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten benötigen Sie den Berufsausbildungsvertrag und das Zeugnis der Berufsabschlussprüfung.
Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung ist nach dem Sozialgesetzbuch kostenlos.
Der SIHK liegen jedoch nur die Prüfungsergebnisse (seit 1946) vor - aber keine Daten über die Ausbildungszeiten!
Sofern Sie an einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der SIHK teilgenommen haben, kann Ihnen eine Bescheinigung über die Prüfungsteilnahme zusammen mit einem Hinweis auf die Regelausbildungszeit des jeweiligen Berufes ausgestellt werden. In Verbindung mit Minderbeiträgen zur Sozialversichung in der Ausbildungszeit ist diese Bescheinigung erfahrungemäß für die Deutsche Rentenversichung ausreichend.
Falls Sie die Ausstellung einer Bescheinigung wünschen füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus.