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AUS- UND WEITERBILDUNG

Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk


Zielgruppe

Fachkräfte aus dem Bereich Metall, Elektro, Holz oder Chemie

Funktionsprofil

Vertiefte fachspezifische Qualifikationen in der Kunststoff- und Kautschuktechnik, grundlegende Kenntnise der betrieblichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge sowie Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung und der Berufsausbildung befähigen Industriemeister Kunststoff- und Kautschuk zur Erfüllung qualifizierter Fachaufgaben an der Schnittstelle von Planung und Ausführung. Als berufserfahrene technische Führungskräfte mit Personalverantwortung sind sie für den reibungslosen Ablauf und die Qualität der Arbeit zuständig. Sie tragen besondere Verantwortung auch für Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann und danach eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall, Elektro, Holz oder Chemie und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • oder eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff- und Kautschuktechnik.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist z. B. durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsanforderungen

Fachrichtungsübergreifender Teil:
Grundlagen für kostenbewusstes Handeln - Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln - Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb  

Fachrichtungsspezifischer Teil:
Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen – Technologie der Werk- und Hilfsstoffe - Betriebstechnik - Produktionstechnik.

Schriftliche Prüfungen 

Fachrichtungsübergreifender Teil: 2. Mai 2012
Fachrichtungsspezifischer Teil: 16. und 17. April 2012 

Anmeldeschluss: 15. Januar 2012

Schriftliche Prüfungen

Fachrichtungsübergreifender Teil: 4. Oktober 2012

Anmeldeschluss: 30. Juni 2012

DOKUMENT-NR. 95922

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16.05.2012

Neu: Rahmenplan für Geprüfte Tourismusfachwirte

Zu der im Februar 2012 in Kraft getretenen Prüfungsverordnung für den / die "Geprüfte/-n Tourismusfachwirt/-in" hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Rahmenplan mit Lernzielen herausgegeben.

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