Geprüfte Handelsfachwirte übernehmen in Handelsunternehmen neben qualifizierten Fachaufgaben Leitungs- und Führungsaufgaben der mittleren Ebene unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorschriften. Umfangreiche Qualifikationen und Erfahrungen ermöglichen es dem /der Handelsfachwirt/-in insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel eigenverantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte wahrzunehmen.
Prüfungsgegenstand
Unternehmensführung und –steuerung , Handelsmarketing, Führung und Personalmanagement, Volkswirtschaft für die Handelspraxis, Beschaffung und Logistik, Handelsmarketing und Vertrieb, Handelslogistik, Außenhandel, Mitarbeiterführung und Qualifizierung.
Prüfungstermine
Jahr | Prüfungsbereiche | Frühjahr | Herbst |
2013 | Handlungsbereiche | 14.03.2013 | 12.09.2013 |
Auswahlfächer | 15.03.2013 | 13.09.2013 |
2014 | Handlungsbereiche | 20.03.2014 | 11.09.2014 |
Auswahlfächer | 21.03.2014 | 12.09.2014 |
2015 | Handlungsbereiche | 23.03.2015 | 17.09.2015 |
Auswahlfächer | 24.03.2015 | 18.09.2015 |
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung ist jeweils der 15.01. und für die Herbstprüfung der 30.06. des entsprechenden Jahres.
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 300,00 € (ohne AEVO-Prüfung).
Zulassungsvoraussetzungen
Auszug aus der Verordnung Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
§ 2
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
(3) Abweichend von den in Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bitte beachten Sie folgendes:
1. Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (ohne Mappen, Hefter o .ä.) per Post bei der Industrie- und Handelskammer ein:
· Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
· Prüfungszeugnis der Berufsausbildung
· Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers, aus dem der sachliche und zeitliche Unfang Ihrer Tätigkeit hervorgeht
· Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der SIHK Hagen, wenn Sie nicht in diesem Bezirk wohnen.
2. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich. Anmeldeformulare erhalten Sie erst mit der Zulassung zur Prüfung.