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Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Geprüfte Bilanzbuchhalter sind qualifiziert, folgende branchenübergreifende Aufgaben wahrzunehmen:

- Gewährleisten der Organisation und Funktion des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens

- Erstellen des Jahresabschlusses und Lageberichts nach Handelsrecht sowie der Steuerbilanz und Berichterstattung aus der Finanz- und Betriebsbuchhaltung

- Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Planungs- und Kontrollentscheidungen

Prüfungsinhalte
und -termine
Frühjahr
2012
Herbst
2012
Frühjahr
2013
Herbst
2013
Prüfungsteil A
Erstellen einer Kosten-
und Leistungsrechnung
und zielorientierte
Anwendung
22.03.201220.09.201207.03.201312.09.2013
Finanzwirtschaftliches
Management
22.03.201220.09.201207.03.201312.09.2013
Prüfungsteil B
Erstellen von Zwischen-
und Jahresabschlüssen
und des Lageberichtes
nach nationalem Recht
23.03.201221.09.201208.03.201313.09.2013
Erstellung von Abschlüssen
nach internationalen
Standards
26.03.201224.09.201211.03.201316.09.2013
Steuerrecht und
betriebliche Steuerlehre
30.03.201228.09.201215.03.201320.09.2013
Berichterstattung,
Auswerten und
Interpretieren des
Zahlenwerkes für
Management-
entscheidungen
30.03.201228.09.201215.03.201320.09.2013
Prüfungsteil C
Präsentation und
Fachgespräch
nach
Vereinbarung
nach
Vereinbarung
nach
Vereinbarung
nach
Vereinbarung

Anmeldeschluss:

15. Januar eines jeden Jahres zur Frühjahrsprüfung
30. Juni eine jeden Jahres zur Herbstprüfung

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 460 Euro.


Zulassungsvoraussetzungen

Auszug aus der Verordnung zum/zur Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in:
§ 2

(1)    Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist  zuzulassen, wer

1.    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder

2.    ein mit Erfolg abgelegte wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3.    eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

(2)    Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

(3)    Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(4)    Zur Prüfung im Prüfungsteil B ist zuzulassen, wer nachweist, innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben. Zum Prüfungsteil C ist zuzulassen, wer alle schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Abs. 2 und 3 bestanden hat.

DOKUMENT-NR. 95913

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