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AUSBILDUNG DER AUSBILDER

Ausbilder-Eignungsprüfung

Ausbilder/Ausbilderin (Verordnung 2009)

Zielgruppe

Zukünftige Ausbilder/innen in der beruflichen Bildung, Mitarbeiter/-innen im Personalwesen und Fortbildungsteilnehmer, die diese Prüfung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen müssen.

Funktionsprofil

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Dieser Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Ebenso befähigt die Prüfung zu weiteren Aufgaben in der Personalverwaltung oder zur Ausübung von Dozententätigkeiten außerhalb der beruflichen Ausbildung.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jedoch müssen Sie für die spätere Tätigkeit als verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin Ihre fachliche und persönliche Eignung (§§ 28-30 BBiG) nachweisen.

Prüfungsanforderungen

Schriftlicher Prüfungsteil

Fallbezogene Aufgaben aus den 4 Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken – Ausbildung durchführen –Ausbildung abschließen

Praktischer Prüfungsteil

Ausarbeitung - Präsentation oder praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation – Fachgespräch

Prüfungstermine 2011

Anmeldeschluss: jeweils 6 Wochen vor der entsprechenden Prüfung

schriftlicher Prüfungsteilpraktischer Prüfungsteil

7. Februar 2012

ca. 1-2 Wochen nach
dem schriftlichen Teil

6. März 2012

3. April 2012

8. Mai 2012

5. Juni 2012

3. Juli 2012

7. August 2012

4. September 2012

2. Oktober 2012

6. November 2012

4. Dezember 2012

DOKUMENT-NR. 95909

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