Ausbilder/Ausbilderin (Verordnung 2009)
Zielgruppe
Zukünftige Ausbilder/innen in der beruflichen Bildung, Mitarbeiter/-innen im Personalwesen und Fortbildungsteilnehmer, die diese Prüfung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen müssen.
Funktionsprofil
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Dieser Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Ebenso befähigt die Prüfung zu weiteren Aufgaben in der Personalverwaltung oder zur Ausübung von Dozententätigkeiten außerhalb der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jedoch müssen Sie für die spätere Tätigkeit als verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin Ihre fachliche und persönliche Eignung (§§ 28-30 BBiG) nachweisen.
Prüfungsanforderungen
Schriftlicher Prüfungsteil
Fallbezogene Aufgaben aus den 4 Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken – Ausbildung durchführen –Ausbildung abschließen
Praktischer Prüfungsteil
Ausarbeitung - Präsentation oder praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation – Fachgespräch
Prüfungstermine 2011
Anmeldeschluss: jeweils 6 Wochen vor der entsprechenden Prüfung
| schriftlicher Prüfungsteil | praktischer Prüfungsteil |
7. Februar 2012 | ca. 1-2 Wochen nach dem schriftlichen Teil |
6. März 2012 |
3. April 2012 |
8. Mai 2012 |
5. Juni 2012 |
3. Juli 2012 |
7. August 2012 |
4. September 2012 |
2. Oktober 2012 |
6. November 2012 |
4. Dezember 2012 |
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