Aus- und Weiterbildung

Ausbildung der Ausbilder


Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jedoch müssen Sie für die spätere Tätigkeit als verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin Ihre fachliche und persönliche Eignung (§§ 28-30 BBiG) nachweisen.
Prüfungsanforderungen
Schriftlicher Prüfungsteil
Fallbezogene Aufgaben aus den 4 Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken – Ausbildung durchführen –Ausbildung abschließen
Praktischer Prüfungsteil
Ausarbeitung - Präsentation oder praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation – Fachgespräch

Prüfungstermine
Anmeldeschluss: jeweils 6 Wochen vor der entsprechenden schriftlichen Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen in Papierform finden jeweils am 1. Dienstag und im Januar am 2. Dienstag im Monat statt.
Im August finden keine Prüfungen statt!
Die schriftlichen Prüfungen am Tablet-PC finden in der jeweiligen Kalenderwoche statt.

Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen zu Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im https://wis.ihk.de/
Eine Übersicht der von der SIHK-Akademie angebotenen Lehrgänge finden Sie hier oder unter Tel.: 02331-92267-359
31.01.2023