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Illustration

GEBÜHREN FÜR ZWISCHEN- UND ABSCHLUSSPRÜFUNGEN

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren werden i.d.R. als Gesamtgebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung Teil 1 fällig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Gebühren. Externe Prüfungsteilnehmer müssen die Gebühren selbst bezahlen.

Die genauen Details der Prüfungsgebühren regelt die Gebührenordnung der SIHK zusammen mit dem jeweils gültigen Gebührentarif.

Die folgende Übersicht ist für die bessere Verständlichkeit auf Standardfälle begrenzt.

BerufsgruppeGesamt-
gebühr
Zwischen- bzw.
Abschlussprüfung
Teil 1
Abschlussprüfug
bzw. Abschluss-
prüfung Teil 2
Verkäufer77,00 –26,00 –51,00 –
kfm. Berufe
ohne Fertigkeitsteil
133,00 –41,00 –92,00 –
kfm. Berufe
mit Fertigkeitsteil
184,00 –66,00 –118,00 –
gewerbliche Berufe
klassische Prüfung
297,00 –72,00 –225,00 –
gewerbliche Berufe
gestreckte Prüfung
297,00 –148,50 –148,50 –
gewerbliche Berufe
Stufenausbildung
220,00 –72,00 –148,00 –

BerufsgruppeExternenprüfungGesamt-
wiederholung
Teil-
wiederholung
Verkäufer51,00 –51,00 –25,50 –
kfm. Berufe
ohne Fertigkeitsteil
92,00 –92,00 –46,00 –
kfm. Berufe
mit Fertigkeitsteil
118,00 –118,00 –59,00 –
gewerbliche Berufe
klassische Prüfung
225,00 –225,00 –112,50 –
gewerbliche Berufe
gestreckte Prüfung
297,00 –297,00 –148,50 –
gewerbliche Berufe
Stufenausbildung
148,00 –148,00 –74,00 –



DOKUMENT-NR. 8483

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