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Ansprechpartner (Dokument-Nr.: 6500)
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Verkürzung der Ausbildungszeit (Dokument-Nr.: 8454)
Externe Links
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Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf)
Möglichkeit 2:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Wie ist das mit der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung?
· | Wenn der/die Auszubildende gute Leistungen im Betrieb und in der Schule zeigt, kann der/die Auszubildende ein Jahr vor Ende der Ausbildungszeit einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung bei der SIHK stellen. |
· | Die Anträge sind rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung vom Auszubildenden, mit Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes zu den Leistungen des Auszubildenden und der Bescheinigung der Berusschule, bei der SIHK einzureichen. |
· | Dieser Antrag zielt darauf, einen Prüfungstermin vor dem regulären Prüfungstermin zur Prüfung zugelassen zu werden (§ 45 Abs. 1 BBiG). |
· | Die Mindestausbildungszeit, 18 Monate bei 3 jährigen und 24 Monate bei 3,5 jährigen Berufen, darf dabei durch diesen vorzeitigen Termin nicht unterschritten werden. |
· | Mit der bestandenen Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis. |
Ausbildungsordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Musterschlichtungsordnung, …: Wer in der beruflichen Bildung tätig ist, muss sich oft auch mit Rechtsfragen auseinandersetzen. Eine neue Publikation fasst die wichtigsten Normen zusammen.
Die Türkei bietet deutschen Aus- und Weiterbildungsanbietern gute Vermarktungschancen. Das zeigt eine neue Studie der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Türkei zum Bildungssystem des Landes.