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MÖGLICHKEIT 2

Aufgrund der aktuellen Leistungen im Berufskolleg

Möglichkeit 2:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wie ist das mit der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung?

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Wenn der/die Auszubildende gute Leistungen im Betrieb und in der Schule zeigt, kann der/die Auszubildende ein Jahr vor Ende der Ausbildungszeit einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige Prüfungszulassung bei der SIHK stellen.

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Die Anträge sind rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung vom Auszubildenden, mit Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes zu den Leistungen des Auszubildenden und der Bescheinigung der Berusschule, bei der SIHK einzureichen.

·

Dieser Antrag zielt darauf, einen Prüfungstermin vor dem regulären Prüfungstermin zur Prüfung zugelassen zu werden (§ 45 Abs. 1 BBiG).

·

Die Mindestausbildungszeit, 18 Monate bei 3 jährigen und 24 Monate bei 3,5 jährigen Berufen, darf dabei durch diesen vorzeitigen Termin nicht unterschritten werden.

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Mit der bestandenen Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis.

DOKUMENT-NR. 8452

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