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BEI KONFLIKTEN IN DER AUSBILDUNG

Schlichtungsausschuss für Berufsausbildung

Nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten problemlos klären. Manchmal kommt es auch in der Ausbildung zu Streitfällen. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem Berufsausbildungsverhältnis hat die SIHK den Schlichtungsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss ist paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt und wird von der SIHK organisatorisch betreut. In der Schlichtungsverhandlung tragen beide Vertragspartner ihre Argumente vor. Danach trifft der Ausschuss seine Entscheidung.


Der Schlichtungsausschuss muss angerufen werden, bevor eine Partei beim Arbeitsgericht Klage einreicht.


Wer ist antragsberechtigt?

Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder Auszubildenden tätig, wenn das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bei der SIHK eingetragen ist. Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden.


Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist schriftlich beim Schlichtungsausschuss der SIHK zu Hagen, Bahnhofstr. 18, 58095 Hagen, einzureichen. Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen (Kündigung, evtl. Abmahnungen, Kopie des Ausbildungsvertrages etc.) bei.

Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.

DOKUMENT-NR. 6371

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Das deutsche Berufsausbildungsmodell kann auch in anderen europäischen Ländern hervorragend funktionieren – darauf hat jetzt Steffen Gunnar Bayer, Referatsleiter Bildungsexport beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), in einem Radiointerview hingewiesen.

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