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ZULASSUNG FÜR PRAKTIKER OHNE BERUFSAUSBILDUNG

Externenprüfung

Zulassung in besonderen Fällen - Abschlussprüfung für Praktiker ohne Berufsausbildung

Wer kann an der IHK-Abschlussprüfung teilnehmen?
Berufstätige und Arbeitslose aus kaufmännischen und industriell-technischen IHK-Berufen.

Wie lauten die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung?
Wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, in der Regel also 4,5 Jahre, in dem Beruf tätig sind bzw. waren (auch einschlägiger anderer Beruf), in dem Sie die Prüfung ablegen wollen
(§ 45 Absatz 2 Satz 1 Berufsbildungsgesetz).

Gibt es Ausnahmen?
Ja, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie auf andere Weise berufliche Handlungsfähigkeit erlangt haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (§ 45 Absatz 2 Satz 3 Berufsbildungsgesetz)

Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur IHK-Prüfung benötigt?

- Formloser Antrag auf Prüfungszulassung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Qualifizierte Arbeitszeugnisse oder Arbeitsplatzbeschreibungen

Wie kann man sich sonst auf die IHK Prüfung vorbereiten?
Schriftliches Vorbereitungsmaterial gibt es für viele Berufe bei:

Kaufmännisch:
U-Form-Verlag: (02 12) 22207-0

Gewerblich:
Christiani-Verlag: (07531) 5801-26

SIHK-Vorbereitungslehrgänge für Abschlussprüfungen einiger Berufe finden Sie hier.

Wann finden die IHK-Prüfungen statt?
Im Sommer zwischen Mai und Juli;
im Winter zwischen November und Februar.

Wann ist Anmeldeschluss?
Termine finden Sie hier.

Wo erfolgt die Anmeldung?
Wenn Sie berufstätig sind, bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihre Arbeitsstätte liegt. Wenn Sie zurzeit arbeitslos oder ohne Beschäftigung sind, bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Erstwohnsitz liegt. Eine Übersicht der IHKs finden Sie hier.

Wie oft kann die IHK-Prüfung wiederholt werden?
Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Ihre Ansprechpartner finden Sie unter dem jeweiligen Beruf!

DOKUMENT-NR. 10656

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