Verwaltungsfachangestellter/
Verwaltungsfachangestellte
Arbeitsgebiet
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen
von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen,
Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern und der
Kirchenverwaltung der Evangelischen Gliedkirchen tätig. Sie werden
darüber hinaus in privatrechtlich organisierten Einrichtungen
beschäftigt.
Zu ihren Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in
unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und
Organisation. Sie sind Ansprechpartner für Organisationen und
ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation
und Interessen.
Berufliche Fähigkeiten
Verwaltungsfachangestellte
- beraten Bürger und Organisationen und erledigen
Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und
- kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der
Wirtschaftlichkeit,
- kooperieren mit internen und externen Stellen,
- verfügen über Problemlösungs- und
Entscheidungskompetenzen,
- beschaffen und bewirtschaften Material und langlebige
Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen
Gesichtspunkten,
- planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem
Aufgabenbereich,
- bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und
Kommunikationssysteme,
- erheben und verarbeiten Daten und werten diese aus,
- ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der
Erledigung ihrer Aufgaben an,
- bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte,
- wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und
Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge,
- nehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen wahr.
Berufliche Fähigkeiten in den Fachrichtungen
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung
Bundesverwaltung
- wenden Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der
Bundesverwaltung einzelfallbezogen an,
- ermitteln Leistungsumfang und Kosten des
Verwaltungshandelns,
- erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die
Beteiligten,
- prüfen die formelle Zulässigkeit im vorgerichtlichen
Verfahren,
- führen administrative Aufgaben bei Personalgewinnung,
Personaleinsatz und Personalentwicklung aus.
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung
Landesverwaltung
- bearbeiten Anträge auf Leistungen und veranlassen die
Auszahlung,
- bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und
Entgelten,
- überwachen die Einhaltung von Auflagen gegenüber Bürgern,
Gebietskörperschaften und Institutionen,
- prüfen die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel,
- erlassen Verwaltungsakte und bearbeiten Widersprüche,
- bereiten die Vollstreckung von Verwaltungsakten vor,
- führen Verwaltungsaufgaben bei Genehmigungsverfahren
durch.
- Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung
Kommunalverwaltung
- bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor und sind an
der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt,
- treffen Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von
Bundes-, Landes - und kommunalem Ortsrecht und führen sie
durch,
- übernehmen Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler
Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung,
- erledigen kaufmännische Aufgaben in kommunalen
Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften,
- bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten
sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen.
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung
Handwerksorganisation und Industrie- und
Handelskammern
- beraten auf der Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen,
- prüfen Anträge auf Eintragung und Löschung im Handelsregister
und bereiten Stellungnahmen an das Amtsgericht vor,
- prüfen Voraussetzungen für die Berechtigung zum selbständigen
Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und tragen
ein,
- erarbeiten Stellungnahmen gegenüber Behörden,
- bereiten Vereidigung und Bestellung von Sachverständigen
vor,
- erstellen Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr mit dem
Ausland,
- führen Verwaltungsaufgaben im Bereich Aus- und Weiterbildung
einschließlich Prüfungswesen aus.
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen
Kirche in Deutschland
- wenden staatliche und kirchliche Rechtsvorschriften
einzelfallbezogen an,
- bereiten Sitzungen kirchlicher Gremien vor und sind an der
Umsetzung der Beschlüsse beteiligt,
- übernehmen Verwaltungsaufgaben im Bereich kirchlicher
Finanzverwaltung,
- erledigen kaufmännische Aufgaben in Einrichtungen
unterschiedlicher Rechtsform,
- erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die
Beteiligten,
- vertreten Auftrag und Aufgaben der evangelischen Kirchen im
Rahmen der Verwaltungstätigkeit.
| Ausbildungsdauer: | 36 Monate |
| Stand der Ausbildungsordnung: | 24.01.2004 |
Berufsschule: (Die Berufsschule richtet sich nach dem Sitz des ausbildenden Unternehmens) |
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| Unterrichtsform: | Blockunterricht |
| Ausbildungsordnung: | Die Ausbildungsordnung, den Rahmenplan und den Ausbildungsplan finden Sie
hier
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| Lehrstellenatlas: | Unternehmen, die in diesem Beruf im IHK-Bezirk ausbildungsberechtigt sind, finden Sie
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| Lehrstellenbörse: | Aktuell freie Ausbildungsstellen finden Sie
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| IHK-Ansprechpartner: |
Ausbildungsberatung
Prüfungssachbearbeitung
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