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AUS- UND WEITERBILDUNG

Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Arbeitsgebiet
Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr sind in Betrieben tätig, die Verkehrs- und Infrastrukturleistungen auf Schiene und der Straße anbieten. Sie arbeiten in den Bereichen Produktion, Leistungs- und Infrastrukturplanung, Vertriebssteuerung, Absatz, Marketing, Qualitätsmanagement, Personalverwaltung, Einkauf, Materialwirtschaft, Rechnungswesen und Controlling.

Berufliche Fähigkeiten
Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr

  • ermitteln Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen und organisieren Transporte und Transportketten unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • bearbeiten Transportverträge unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen,
  • kalkulieren Preise für nationale wie internationale Transporte,
  • arbeiten in der Produktionsplanung und Fahrplanerstellung,
  • wirken bei der Planung und Umsetzung von Änderungen in den Prozessabläufen bei Transporten und daraus folgend, der Infrastruktur (z. B. Fahrzeuge, Werkstätten, Containerumschlaganlagen, Schienennetze), unter betriebswirtschaftlichen und logistischen Aspekten, mit,
  • wirken für die Durchführung von Marketingmaßnahmen an Markt- und Wettbewerbsanalysen mit und
  • führen Erfolgskontrollen bei abgeschlossenen Maßnahmen durch,
  • ermitteln Kundenwünsche, beraten und betreuen Kunden, arbeiten entsprechende Angebote aus und
  • verkaufen Leistungen ihres Betriebes,
  • bearbeiten Reklamationen und führen Schadensregulierungen durch,
  • nutzen fremdsprachliche Informationsunterlagen des Betriebes; korrespondieren und kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer fremden Sprache,
  • wirken mit bei der Kosten- und Leistungsrechnung sowie dem Controlling,
  • führen Aufgaben der Materialwirtschaft und des Einkaufs aus,
  • nehmen bei der Personalverwaltung Planungsaufgaben wahr,
  • beraten Mitarbeiter, bearbeiten Vorgänge aus dem Bereich des Personalservices (Führung der Personalakten und Einsichtgewährung, Entgeltabrechnung, Sozialabgaben, Arbeitszeiterfassungen) und führen Personaleinsatzplanungen durch.

Ausbildungsdauer: 36 Monate
Stand der Ausbildungsordnung: 12.07.1999
Berufsschule:
(Die Berufsschule richtet sich nach dem Sitz des ausbildenden Unternehmens)

RAG BILDUNG Berufskolleg GmbH

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Neu: Rahmenplan für Geprüfte Tourismusfachwirte

Zu der im Februar 2012 in Kraft getretenen Prüfungsverordnung für den / die "Geprüfte/-n Tourismusfachwirt/-in" hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Rahmenplan mit Lernzielen herausgegeben.

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