. .
Illustration

VORAUSETZUNGEN FÜR ZUKÜNFTIGE AUSBILDER/-INNEN

Ausbildereignung

Ausbilden kann, wer persönlich und fachlich geeignet ist oder einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Ausbilder bestellt. Zusätzlich muss der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet sein. Durch die Bestellung werden dem Ausbilder die Ausbilderpflichten aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) übertragen. Der Ausbildende bleibt aber als Vertragspartner dem Auszubildenden gegenüber weiter für eine ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung (letzt)verantwortlich.

Die persönliche Eignung fehlt, wenn die Beschäftigung Jugendlicher untersagt wurde oder wenn beispielsweise wegen Verstößen gegen das Berufsbildungs- oder Jugendarbeitsschutzgesetz die Ausbildungsberechtigung entzogen wurde.

Fachlich geeignet ist, wer

  • die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden

oder

  • die Abschlussprüfung an einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule, anderen Ausbildungsstätten oder Prüfungsbehörden in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat

und

  • eine angemessene Zeit (2- 3 Jahre) in diesem Beruf praktisch tätig war

und

  • die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen hat.

Wer über keinen entsprechenden Berufs- oder Studienabschluss verfügt, kann die fachliche Eignung durch die IHK im Ausnahmewege zuerkannt bekommen, wenn er die gleichen beruflichen und arbeitspädagogischen Fertigkeiten und Kenntnisse auf andere Weise nachweisen kann.

Die Stiftung Warentest hat ein Special zum Thema "Ausbildung der Ausbilder" mit vielen Tipps veröffentlicht. Sie finden es hier (Externer Link).

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Ausbildungsberater/-innen helfen Ihnen gerne weiter.

DOKUMENT-NR. 116634

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 02331 390-266
  • Fax: 02331 390-343

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 02331 390-264
  • Fax: 02331 390-343

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 02331 390-267
  • Fax: 02331 390-343

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 02331 390-265
  • Fax: 02331 390-343

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • Telefon: 02331 390-274
  • Fax: 02331 390-343

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • SIHK-WEITERBILDUNGSANGEBOT

  • SIHK-BILDUNGSSTÄTTEN

Bildungszentrum Hagen

Eugen-Richter-Str. 110
58089 Hagen
Telefon 02331 92267-0
Telefax 02331 92267-199 mehr

Technische Bildungsstätte Hemer

Am Ballo 12
58675 Hemer
Telefon 02372 2313 mehr

Technische Bildungsstätte Lüdenscheid

Am Lehmberg 14
58507 Lüdenscheid
Telefon 02351 663108-0 mehr

Kaufmännische Bildungsstätte Iserlohn

Gartenstraße 15 - 19
58636 Iserlohn
Telefon 02371 8092-0
Telefax 02371 8092-80
E-Mail iserlohn@hagen.ihk.de mehr

  • IHK-LEHRSTELLENBÖRSE

  • DIHK-NEWS AUS- UND WEITERBILDUNG

17.05.2013

Duale Ausbildung – Vorbild für Europa?

Das deutsche Berufsausbildungsmodell kann auch in anderen europäischen Ländern hervorragend funktionieren – darauf hat jetzt Steffen Gunnar Bayer, Referatsleiter Bildungsexport beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), in einem Radiointerview hingewiesen.

16.05.2013

Jugendarbeitslosigkeit in Europa: Wir müssen jetzt handeln!

Die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) können und wollen bei der Verbreitung des Modells der dualen Berufsausbildung in Europa helfen. Das betonte heute in Brüssel Richard Weber, Vizepräsident der europäischen Kammerorganisation Eurochambres.

  • IHK-FOSA