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RECHTLICHE GRUNDLAGE VON ZWISCHEN- UND ABSCHLUSSPRÜFUNGEN

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. März 2008 gem. den Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 8. März 2007 als zuständige Stelle nach § 47 Abs. 1 und § 79 Abs. 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 9 b des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 7. September 2007 (BGBI. I S. 2246) folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen beschlossen.

DOKUMENT-NR. 5593

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