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Prüfermappe Maschinen- und Anlagenführer
(PDF, 371 KB) (Dokument-Nr.: 99840)
Laut Ausbildungsordnung soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in im praktischen Teil der Abschlussprüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
1. Einrichten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,
2. Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder
3. Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Dabei soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in zeigen, dass er/sie Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Ausbildungsschwerpunkt zu berücksichtigen.
Der praktische Teil der Abschlussprüfung im Beruf Maschinen- und Anlagenführer/-in Metall- und Kunststofftechnik findet im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb statt. Hierzu ist im Einvernehmen mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss eine " Prüfermappe " zu erstellen. die u. a. den Arbeitsplan beinhaltet.
Zu der im Februar 2012 in Kraft getretenen Prüfungsverordnung für den / die "Geprüfte/-n Tourismusfachwirt/-in" hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Rahmenplan mit Lernzielen herausgegeben.
IHK-Sommercamp, "Date Deines Lebens", Wirtschaftsführerschein und vieles mehr: Von 54 ideenreichen Aktivitäten der Industrie- und Handelskammern (IHKs), aber auch von weiteren Entwicklungen rund um den Ausbildungspakt lesen Sie jetzt in der neuen Ausgabe von "KomPakt".