Bereits seit 1991 gibt es das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es hat in dieser Zeit seines Bestehens dazu beigetragen, dem Ziel der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ein gutes Stück näher zu kommen. Begabte junge Menschen gibt es nicht nur im Gymnasium und an der Hochschule, es gibt sie auch in Betrieben, Krankenhäusern, Praxen und Verwaltungen. Die besondere Leistung in der Berufspraxis ist ebenso wichtig wie die in wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit, sie verdient ebenso Anerkennung und Förderung. Das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.
Das Förderprogramm in Stichworten: Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in der Förderung jünger als 25 Jahre sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen - durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens
87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen
Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
- oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem
überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb - oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes
oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Sofern Sie die Berufsabschlussprüfung bei der SIHK mit mind. 87 Punkten abgeschlossen haben, werden Sie Ende Juli des Jahres automatisch von uns angeschrieben!
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- NEU: berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.
BEREITS BEGONNENE WEITERBILDUNGEN KÖNNEN NICHT GEFÖRDERT WERDEN!
Wie hoch und wie lange wird gefördert? Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 EUR für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 6.000 EUR. Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Finanzierung Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Informationsmaterial Weitere Informationen rund um das Thema Begabtenförderung finden Sie hier: www.begabtenfoerderung.de
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das Thema Begabtenförderung zur Verfügung.