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EINE WICHTIGE PFLICHT

Ausbildungsnachweis - Berichtsheft

Der schriftliche Ausbildungsnachweis dient der Dokumentation der während der Ausbildung vermittelten Inhalte. Hier trägt der Auszubildende seine betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und die Inhalte des Unterrichts der Berufsschule ein. Im Ausbildungsnachweis wird der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung in möglichst einfacher Form dargestellt. Die SIHK bietet hierzu ein digitales Berichtsheft an, das das Ausfüllen am PC erlaubt. Das digitale Berichtsheft steht als kostenloser Download im Word-Format für kaufmännische und gewerblich-technische Berufe zur Verfügung.

Merkblatt Ausbildungsnachweis
Musterformular Ausbildungsnachweis kaufmännisch
Musterformular Ausbildungsnachweis gewerblich-technisch

Die Führung des Ausbildungsnachweises hat der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden während der Ausbildung zu ermöglichen und ihm dazu auch ausreichend Zeit einzuräumen. Der Ausbilder hält den Auszubildenden zur Führung des Ausbildungsnachweises an, kontrolliert den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen und bestätigt durch seine Unterschrift die ordnungsgemäße Führung und sachliche Richtigkeit.

Wichtig: Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist bei der mündlichen Prüfung bzw. der Fertigkeitsprüfung dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Ein fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis kann zum Ausschluss von der Prüfung führen.

Alle Fragen rund um das Thema Ausbildungsnachweis beantworten Ihnen unsere Berater gerne.

DOKUMENT-NR. 6294

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02.02.2012

Fachkräftesicherung mit IHK-Praxistrainings

Wie Unternehmen den Herausforderungen des demografischen Wandels mittels Qualifizierung wirkungsvoll begegnen, beschreibt die DIHK-Bildungs-GmbH jetzt in der vierten Auflage ihrer Veröffentlichung "Praxistraining mit IHK-Zertifikat".

01.02.2012

"Der Konsens mit der Kultusseite ist vertretbar"

Als "wichtige Weichenstellung" bewertet Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die Einigung zur Zuordnung der Berufsabschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).