Partnerschaftliche Ausbildung

Verbundausbildung

Handreichung zur Organisation von Ausbildungsverbünden
Ausbildung bringt viele Vorteile mit sich. Sie trägt erheblich dazu bei, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. Daher engagiert sich die deutsche Wirtschaft nachhaltig für die Ausbildung ihres Nachwuchses. Seit 1992 hat sie über 6,5 Mio. Lehrstellen zur Verfügung gestellt und investiert dafür jährlich etwa 28 Mrd. Euro. Allerdings ist Ausbildung auch mit erheblichen Kosten und Anstrengungen verbunden. Zudem müssen Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ausbilden zu dürfen. Zahlreichen Betrieben erlaubt ihr Spezialisierungsgrad gar keine Ausbildung. Einigen erscheint eine eigene Ausbildung zu aufwendig oder sie trauen sich ohne Erfahrungen nicht an diese Aufgabe heran. Mit Hilfe der Verbundausbildung können diese Hürden überwunden werden. Sie bietet viele Vorteile und kann entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen vielfältig gestaltet sein. Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner helfen bei der Verbundausbildung und Beispiele illustrieren die Umsetzung.
Vorteile der Verbundausbildung
Verbundausbildung als Einstieg:
  • Verbundausbildung kann Betrieben, die noch keine Erfahrung mit Ausbildung haben, den Einstieg erleichtern und sie somit für Ausbildung neu gewinnen. Damit wächst die Basis ausbildender Betriebe und das Ausbildungsangebot insgesamt.
Verbundausbildung für spezialisierte Betriebe:
  • Verbundausbildung ermöglicht Betrieben, die aufgrund ihres Spezialisierungsgrades nur einen Teil der Qualifikationen eines Ausbildungsberufes vermitteln können, die Beteiligung an Ausbildung.
Verbundausbildung zur Kostensenkung:
  • Verbundausbildung kann zudem für jeden einzelnen Betrieb die Kosten senken und damit die Bereitschaft zur Ausbildung vergrößern. Zum einen übernehmen die Betriebe die Kosten für die Ausbildung nur anteilig (cost-sharing), zum anderen besteht die Möglichkeit, Infrastruktur (z.B. Werkstätten) anderer Betriebe zu nutzen statt selber einzurichten.
Verbundausbildung als Qualitätsinstrument:
  • Durch eine Verbundausbildung lernen Auszubildende verschiedene Bereiche während der Ausbildung kennen und können so ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen erweitern. Sie sind damit bereits in der Ausbildung damit vertraut, sich auf wechselnde Teams und neue Aufgabenbereiche einzustellen.
Modelle der Verbundausbildung:
Verbundausbildung ist in der Praxis sehr vielfältig gestaltet, es gibt nicht die Verbundausbildung.
Dabei lassen sich die verschiedenen Modelle kaum in klar voneinander abzugrenzende Klassifizierungen einteilen. Allerdings kann man verschiedene Grundformen unterscheiden.
Partner im Rahmen einer Verbundausbildung können Betriebe und andere Einrichtungen wie zum Beispiel Bildungswerke sein. Für alle Formen der Ausbildung gilt, dass ein Verbundpartner oder der Ausbildungsverein den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt und ihn bei der Industrie- und Handelskammer zur Eintragung einreicht. Damit liegt die Gesamtverantwortung dem Auszubildenden gegenüber bei diesem Partner oder dem Ausbildungsverein. Mit den anderen Partnern werden ergänzende Unter-/Kooperationsverträge geschlossen.
Leitbetrieb mit Partnerbetrieben:
  • Ein Leitbetrieb kooperiert mit Partnerbetrieben. Der Ausbildungsvertrag wird vom Leitbetrieb abgeschlossen. Einzelne Abschnitte der Ausbildung, für deren Vermittlung der Leitbetrieb nicht die notwendigen Voraussetzungen besitzt, erfolgen in Partnerbetrieben. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim Leitbetrieb.
  • Motive: Typisch für den Leitbetrieb mit Partnerbetrieben ist das Bestreben des Leitbetriebes, selbst Auszubildende einzustellen und die Ausbildung so weit wie möglich selbst durchzuführen, zu gestalten und zu beeinflussen. Das Interesse der Partnerbetriebe an dieser Form der Verbundausbildung besteht zum einen darin, die eigene Ausbildungsfähigkeit durch Teilhabe an den Ausbildungserfahrungen des Stammbetriebes zu verbessern und ggf. auch Schulungs- und Laborräume oder Ausrüstung des Leitbetriebes zu nutzen. Außerdem können die Partnerbetriebe den eigenen Fachkräftenachwuchs sichern, ohne selbst den Aufwand für eine vollständige Ausbildung betreiben zu müssen; denn es ist anzunehmen, dass ein Teil der Auszubildenden den während der Ausbildung im Partnerbetrieb hergestellten Kontakt nutzt, um als Fachkraft eine Anstellung zu finden.
  • Kooperationsform: Kooperationsverträge zwischen Stammbetrieb und den einzelnen Partnerbetrieben
Auftragsausbildung:
  • Einige Abschnitte der Ausbildung erfolgen gegen Kostenerstattung außerhalb des Stammbetriebes.
  • Motive: Die Auftragsausbildung ist wegen ihrer Flexibilität besonders geeignet, um betrieblich bedingte Schwankungen der Ausbildungskapazität auszugleichen. Dies gilt sowohl für die Auftraggeber, die dadurch eine größere Anzahl an Nachwuchskräften in zusätzlichen Berufen ausbilden können, wie auch für die Auftragnehmer, die dann zusätzlich den Anteil vorhandener Ausbildungskapazitäten nutzen können, der ansonsten brach liegen würde.
  • Kooperationsform: Auftrag
Ausbildungsverein:
  • Ein Ausbildungsverein übernimmt die organisatorischen Aufgaben, während die Mitgliedsunternehmen die Ausbildung durchführen. Die Ausbildungsverträge werden hierbei meist vom Ausbildungsverein abgeschlossen. Gegenüber bilateralen Vereinbarungen bei anderen Formen des Ausbildungsverbundes bildet beim Ausbildungsverein eine entsprechend dem Vereinsrecht gestaltete Satzung die Grundlage der Kooperationsbeziehungen zwischen allen Beteiligten des Verbundes. Die im Ausbildungsverein anfallenden Kosten für Geschäftsführung, Ausbildungsvergütungen, Prüfungsgebühren, Ausbildungsmittel u.a. können durch Mitgliedsbeiträge bzw. durch Fördermittel (z.B. des Landes oder des Bundes) oder durch Spenden aufgebracht werden.
  • Motive: Die im Zusammenhang mit dem Vereinszweck (z.B. eine qualifizierte Berufsausbildung zu gewährleisten) anfallenden Organisations-, Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben (wie Bewerbungsunterlagen auswerten, Ausbildungsabschnitte koordinieren, Personalunterlagen führen) werden von einem - evtl. auch hauptberuflichen - Geschäftsführer wahrgenommen. Die Geschäftsführung kann dabei u.a. von eigens hierfür eingestelltem Personal, von einer Kammer oder einem Fachverband, von einem Bildungsträger oder von der kommunalen Verwaltung übernommen werden.
  • Kooperationsform: Vereinsgründung
Ausbildungskonsortium:
  • Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen und Ausbildungsabschnitten, die nicht vom jeweils ausbildenden Betrieb selber wahrgenommen werden können, aus (Rotationsprinzip). Diese Ausbildungsabschnitte können zum Beispiel auch von beteiligten Bildungswerken übernommen werden. Die Zusammenarbeit der Betriebe kann sich dabei auch auf eine intensive Zusammenarbeit zu verschiedenen Fragen der Ausbildung (didaktisch-methodische Konzepte, Weiterbildung des Ausbildungspersonals etc.) erstrecken.
  • Motive: Die Unternehmen arbeiten gleichberechtigt zusammen und bilden jeweils ihre eigenen Auszubildenden aus.
  • Kooperationsform: gegenseitige Kooperationsverträge
Weitere organisatorische Fragen:
  • Nach den Kriterien des Berufsbildungsgesetzes muss jede am Verbund beteiligte Ausbildungsstätte für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt einen persönlich und fachlich geeigneten Verantwortlichen nachweisen.
  • Der Berufsschulunterricht ist von der Verbundausbildung i.d.R. nicht betroffen.
  • Rechtliche Unterstützung gibt die Broschüre "Rechtsfragen der Verbundausbildung", BIBB 2001, (Bestellung: Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 033, 33506 Bielefeld, Tel.: 0521 / 91101 - 0, Fax: 0521 / 91101 - 79, Best.-Nr. 112.201)
Fördermöglichkeiten:
Für Verbundausbildung bestehen eingeschränkte und konditionierte Fördermöglichkeiten durch Bundes-, Landes- und europäische Mittel:
  • Durch das neue Programm STARegio der Bundesregierung wird die Kooperation in Ausbildungsverbünden unterstützt.
  • Landesebene: Verbundausbildung wird in fast allen Bundesländern - mit Ausnahme von Bayern und Schleswig-Holstein - durch spezielle Landesprogramme ergänzt durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Ansprechpartner:
Für Fragen zur Verbundausbildung stehen Ausbildungsberater bei den Kammern, bei regionalen Arbeitgeberverbänden und Bildungswerken der Wirtschaft sowie die Arbeitsämter als Ansprechpartner zur Verfügung.